Zum einen gilt es, zukünftig hessische Tierheime nachhaltig zu entlasten. Martin dazu: „Eine verbindliche, unveränderliche Kennzeichnung von Hunden und Katzen vereinfacht die Rückführung entlaufener Tiere und entlastet Behörden bei der juristischen Verfolgung im Zusammenhang mit ausgesetzten Tieren. Auch eine landesweite Katzenschutzverordnung würde den Tierheimen helfen.“ Mittelfristig hilfreich wäre es zudem, einen neuen „Aktionsplan Tierschutz“ aufzulegen, um Menschen - insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene - für die natürlichen Bedürfnisse von Tieren zu sensibilisieren und Wissen über Pflege, Haltung und Umgang mit Tieren zu vermitteln.
Um Tierwohl in der landwirtschaftlichen Tierhaltung weiter voranzubringen, sollte nach Auffassung der Landestierschutzbeauftragten, in Ergänzung zu den Bundesprogrammen, ein Landesprogramm „Tierwohl in der Landwirtschaft“ erstellt werden, das der speziellen Situation in Hessen gerecht wird und Landwirte bei den anstehend notwendigen Veränderungen z. B. hin zur Haltung von Schweinen mit Langschwanz unterstützt.
Zur Verbesserung des Tierschutzes in der Forschung würde es sich anbieten, zusammen mit der Wirtschaft und den Universitäten ein Konzept zum Übergang zu tierversuchsfreier Forschung zu erstellen. In jedem Falle könnten, so die Landestierschutzbeauftragte, verbindliche Zielsetzungen auch den Tieren in Hessen helfen.