Mehr Wohnungen für Frauen nach dem Frauenhaus

Hessen
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Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) sowie der Hessischen Ministerien für Soziales und für Wohnen haben in Wiesbaden ein Memorandum zur Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ unterzeichnet.

Ziel ist es, Frauen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus schneller den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen und gleichzeitig dringend benötigte Plätze in den Frauenhäusern wieder freizumachen. Ein wichtiger Beitrag kommt dabei auch aus der Wohnungswirtschaft: Die Nassauische Heimstätte hat zugesagt, bis 2028 jährlich 10 bis 15 Wohnungen für Frauen aus Frauenhäusern bereitzustellen. Aktuell bleiben laut Sozialmonitor rund 20 Prozent aller betroffenen Frauen länger als sechs Monate im Frauenhaus.

Neustart ermöglichen, Schutz sichern

Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) erklärte: „Allein im Jahr 2023 haben in Hessen über 9.000 Frauen Gewalt in ihrer Ehe und Partnerschaft erfahren müssen. Die aktuell 32 hessischen Frauenhäuser sind essentielle Einrichtungen, die Schutz bieten und einen Weg aus der Gewalt ermöglichen. Der Aufenthalt im Frauenhaus kann aber nur ein Zwischenschritt sein. Der Neustart beginnt erst mit einer eigenen Wohnung. Deshalb setzen wir genau hier an: Wir schaffen gezielt mehr bezahlbaren Wohnraum und machen den Übergang einfacher, schneller und verlässlicher. So stärken wir Strukturen, die wirken – für die Frauen und für die Einrichtungen.“

Sozialministerin Heike Hofmann sagte: „Frauen, die Schutz und Zuflucht im Frauenhaus suchen, haben Schreckliches erlebt. Die Wohnungssuche gestaltet sich für sie und ihre Kinder oft besonders schwierig, mitunter sogar demütigend. Mit unserer Initiative unterstützen Frauen dabei, ihr Leben nach dem Frauenhaus selbstbestimmt gestalten können. Gleichzeitig sorgen wir so dafür, dass dringend benötigte Plätze in Frauenhäusern neu belegt werden können.

Gezielte Förderung über Belegungsrechte

Kern der Initiative ist das Förderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten. Dabei unterstützt das Land Wohnungsunternehmen finanziell, wenn sie Wohnungen für Frauen aus Frauenhäusern bereitstellen. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer zehnjährigen Mietpreis- und Belegungsbindung. Das bedeutet: Die Miete wird reduziert und die Wohnungen werden zunächst gezielt an Frauen aus Frauenhäusern vergeben. Für das Programm stehen im Jahr 2026 mindestens 16 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusammenarbeit als Schlüssel

Die Umsetzung der Initiative lebt vom Zusammenspiel aller Beteiligten: Wohnungsunternehmen stellen Wohnungen bereit, das Land unterstützt finanziell, und das Sozialministerium bringt sich als vermittelnde Instanz zwischen Frauenhäusern und Wohnbaugesellschaften ein.

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand VdW südwest, sagt: „Die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ baut Frauen eine Brücke vom Schutzraum Frauenhaus in ein stabiles Leben. Ein gutes, sicheres Zuhause ist dafür die Basis. Das wollen wir den betroffenen Frauen ermöglichen. Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und werden die Initiative gerne engagiert unterstützen.“

„Der Wohnungsmarkt ist zweifellos sehr angespannt, und es gibt eine Vielzahl von Personengruppen, für die es wünschenswert wäre, dass Wohnraum zeitnah zur Verfügung steht“, so die zweite Vizepräsidentin des Hessischen Städtetages Gerda Weigel-Greilich. „Gleichwohl ist die Personengruppe schutzsuchender Frauen, ggfs. sogar mit Kindern, eine Gruppe, die besonders schützenswert ist und mehr als bislang in den Blick genommen werden sollte, damit eine sorgenfreie Rückkehr in die Gesellschaft funktionieren kann.“

Dr. Michael Koch, Geschäftsführer des Hessischen Landkreistag teilte mit: „Der Hessische Landkreistag begrüßt die heute vorgestellten Maßnahmen des Landes zur Verbesserung der Wohnsituation für Frauen nach dem Frauenhaus. Die Initiative setzt aus kommunaler Sicht genau dort an, wo der Übergang in ein selbstständiges Leben bislang häufig scheitert: am Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Positiv bewertet der Landkreistag die geplante Förderung zusätzlicher Übergangswohnungen und die engere Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Wohnungswirtschaft und Frauenhilfe. Diese Schritte könnten Wartezeiten verkürzen und Frauenhäuser entlasten. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass viele Landkreise aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage keine zusätzlichen Mittel bereitstellen können. Umso wichtiger sei eine verlässliche und langfristige Unterstützung durch das Land, damit die angekündigten Maßnahmen tatsächlich Wirkung entfalten. Die Kommunalen Spitzenverbände werden sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Umsetzung für die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ einsetzen.

Dr. Johannes Hanisch, 1. Vizepräsident des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, erklärte: „Für Frauen und Kinder ist das Wohnen nach dem Frauenhaus eine enorm wichtige und fordernde Aufgabe, die unsere Unterstützung benötigt. Wir als hessische Kommunen setzen uns dafür ein, diesen Übergang bestmöglich zu unterstützen. Dies ist nicht nur eine gesellschaftspolitisch sehr wichtige Aufgabe, sondern wir stehen insbesondere dann in der Verantwortung, wenn wir das Wohnen nach dem Frauenhaus über kommunale Wohnungsbaugesellschaften ermöglichen können. Der heutige Schulterschluss zwischen den hessischen Kommunen, dem Land Hessen und dem Verband der Wohnungswirtschaft ist ein wichtiges Zeichen an alle Frauen und Frauenhäuser, dass wir Entlastung schaffen und eine sichere Rückkehr in eine Wohnung ermöglichen wollen“.

Hintergrund: Wohnen als Schlüssel zum Neuanfang

Ein Aufenthalt im Frauenhaus ist immer nur eine Übergangslösung. Viele Frauen können die Einrichtungen nicht verlassen, obwohl sie dazu bereit wären, weil bezahlbarer Wohnraum fehlt. Die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ setzt genau hier an: Sie verbindet Wohnungsunternehmen, Frauenhäuser und staatliche Stellen und schafft konkrete Lösungen für den Übergang in ein selbstbestimmtes Leben.



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