Vorsprung Frankfurt - Lübcke-Ausschuss: Akten erst nach Prozessende

Lübcke-Ausschuss: Akten erst nach Prozessende

Hessen
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In dem Strafverfahren wegen der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) am Montag entschieden, die Akten erst nach dem Ende der nach derzeitiger Planung voraussichtlich bis Dezember 2020 andauernden Hauptverhandlung dem Untersuchungsausschuss UNA 20/1 (Dr. Walter Lübcke) des Hessischen Landtags zuzuleiten.

Der Ausschuss, der das Handeln der hessischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Beobachtung der Angeklagten Stephan E. und Markus H. durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufklären soll, hatte beantragt, ihm die Akten noch während des laufenden Verfahrens zu überlassen. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist diesem Antrag entgegengetreten. Der Senat hat den Antrag des Untersuchungsausschusses abgelehnt und zur Begründung darauf hingewiesen, dass die Wahrheitsermittlung durch das Gericht gefährdet werden könne, wenn der Untersuchungsausschuss die Akten schon während der laufenden Beweisaufnahme erhalte. Insbesondere könnten Zeugen vor ihrer Vernehmung durch den Senat durch Medienberichte über die Arbeit des Untersuchungsausschusses in ihrem Aussageverhalten beeinflusst werden. Gegenwärtig sei der Senat mit der Aufklärung des Kerngeschehens befasst. Der Angeklagte Stephan E. habe in seinen bisherigen Einlassungen unterschiedliche Versionen des Tatgeschehens geschildert.

Es komme deshalb bei der Wahrheitsfindung auf jedes Detail an. Der Gefahr einer möglichen Beeinflussung könne weder durch die Einstufung der Akten als vertraulich noch den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen des Untersuchungsausschusses begegnet werden. Denn der Inhalt solcher nichtöffentlichen Sitzungen sei bereits in der Vergangenheit Gegenstand medialer Berichterstattung gewesen. Dies lasse besorgen, dass auch weiterhin Sachverhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen in die Öffentlichkeit getragen werden. Aus diesen Gründen sei es - auch unter Berücksichtigung der Dauer der gegenwärtigen Legislaturperiode des Hessischen Landtages bis 2024 - dem Untersuchungsausschuss zuzumuten, das nach gegenwärtiger Planung voraussichtlich auf Dezember 2020 zu prognostizierende Ende der Hauptverhandlung abzuwarten.



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