Vorsprung Frankfurt - Zuverlässigkeitsüberprüfung gerichtlicher Sachverständiger

Zuverlässigkeitsüberprüfung gerichtlicher Sachverständiger

Hessen
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) setzt sich für die Einführung einer Zuverlässigkeitsprüfung von Sachverständigen im Rahmen von Strafverfahren ein.

Ziel der Initiative ist es insbesondere, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften die rechtliche Möglichkeit erhalten, Vorstrafen von Sachverständigen zu ermitteln. Eva Kühne-Hörmann erklärte zu den Hintergründen am Montag in Wiesbaden: „Sachverständige sind aus vielen Strafverfahren nicht mehr wegzudenken. Gerade vor dem Hintergrund der schnell fortschreitenden technologischen Entwicklung in allen Lebensbereichen ist es nicht nur üblich, sondern auch im Gesetz vorgesehen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften externen Sachverstand hinzuziehen. Fundierte Urteile verbessern nicht nur die Qualität der Rechtsprechung, sondern führen auch zu mehr Akzeptanz der Entscheidungen.“

„Für eine amtliche Überprüfung des Sachverständigen auf seine Eignung und insbesondere seine persönliche Zuverlässigkeit hin enthält die StPO bisher keine Rechtsgrundlage. Zwar sind zahlreiche der hinzugezogenen Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt und damit überprüft. Jedoch besteht in der Praxis für Gerichte und Staatsanwaltschaften häufig das Bedürfnis, auch Sachverständige, die nicht öffentlich bestellt sind, heranzuziehen. Dies hat unterschiedliche Gründe und keine Auswirkung auf deren Qualität. Beispielsweise gibt es für bestimmte Fachgebiete keine oder zu wenige öffentlich bestellte Sachverständigen. Viele erfahrene und sachkundige

Sachverständige verzichten bewusst auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung“, so Eva-Kühne Hörmann weiter. „Insbesondere im Bereich der Digitalforensik werden den Sachverständigen regelmäßig umfangreiche Datenbestände zur Untersuchung und Begutachtung übergeben, die nicht selten besitzkritische Inhalte aufweisen. Zu nennen sind beispielsweise Abbildungen von sexuellem Kindesmissbrauch. Gerade in diesen Fällen, aber auch in zahlreichen anderen Konstellationen, ist es sachgerecht, wenn sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften selbst ein Bild über die persönliche Zuverlässigkeit des Sachverständigen machen können. Mit der Initiative soll keinesfalls die Integrität der Sachverständigen in Frage gestellt werden. Eine bessere Qualitätssicherung führt aber zu mehr Vertrauen und damit zu mehr Rechtsfrieden“, sagte die Justizministerin abschließend.

Die Initiative wird durch das Hessische Justizministerium bei der nächsten Justizministerkonferenz eingebracht. Der hessische Beschlussvorschlag enthält zu diesem Zeitpunkt noch keinen Gesetzesvorschlag, sondern eine Prüfbitte an das Bundesjustizministerium. Unter Einbeziehung der Praxis der Länder soll ein entsprechender Gesetzesvorschlag erarbeitet werden. Die Justizministerkonferenz findet am 16. und 17. Juni 2021 in Nordrhein-Westfalen statt.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von VORSPRUNG!