Zudem wird sie künftig im Bedarfsfall auch in Video-Konferenzen tagen und darin rechtsgültige Beschlüsse fassen können. Entsprechenden Grundordnungsänderungen hat die Landessynode heute final zugestimmt. Vertagt wurde nach ausführlicher Diskussion die Abstimmung über das Kirchen-gesetz zur stärkeren Beteiligung von jungen Menschen in der Landessynode. Es soll in der Herbsttagung im November erneut in überarbeiteter Form eingebracht werden, kündigte Präses Dr. Thomas Dittmann an. Die Landessynode ruft indes die Kreissynoden auf, bei den dem-nächst anstehenden Wahlen zur Landessynode schon jetzt geeignete Personen unter 35 Jahren zur Wahl vorzuschlagen.
Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie war das Kirchenparlament wieder in Präsenz zu einer Tagung zusammengekommen. Er sei zwar dankbar, dass das Kirchenparlament in diesem Jahr zweimal mit Hilfe von Videokonferenzen tagen konnte, sagte Präses Dittmann in seiner Eröffnungsrede im Kongress Palais in Kassel. Doch nur bei einer Tagung in Präsenz gebe es die Gelegenheit zu informellen Gesprächen: „Bei einer präsenten Synode können sich die Synodalen viel leichter mit anderen Synodalen verständigen und für spontane Äußerungen Rückendeckung holen, als in einer Situation, bei der jeder isoliert vor seinem Bildschirm sitzt“, so der Präses.
Frauen auf Leitungsebene noch unterrepräsentiert
Frauen und Männer sollen künftig paritätisch in Leitungsgremien der EKKW mitwirken, so sieht es das heute beschlossene Kirchengesetz zur Förderung der geschlechtergerechten Besetzung von Organen und Gremien vor. Zum Hintergrund: Derzeit sind sowohl in der Landessynode (Frauenanteil 30 Prozent) als auch im Rat der Landeskirche (Frauenanteil 35 Prozent) Frauen unterrepräsentiert. In der Grundordnung wird nun in jedem Passus, der auf die Besetzung von Organen und Gremien eingeht, folgender Satz eingefügt: „…ist auf ein ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter hinzuwirken. Mit dem Kirchengesetz über die Vereinfachung des Eintritts in die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck haben die Mitglieder der Synode noch eine weitere Änderung der Grund-ordnung beschlossen. Kern des neuen Gesetzes ist es, dass der Eintritt künftig bei jeder Pfarrerin oder jedem Pfarrer und mit Wirkung für jede Kirchengemeinde im Bereich der Landeskirche möglich ist. Bestätigt wurden ferner zwölf inzwischen ergangene gesetzesvertretene Verordnungen des Rates der Landeskirche, darunter die gesetzesvertretende Verordnung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sie nimmt Prävention, Handlungsfähigkeit bei aktuellen Fällen und Aufarbeitung gleichermaßen in den Blick. „Kirche soll ein Sprech- und Schutzraum werden“, erläuterte Pröpstin Katrin Wienold-Hocke.
Jan Friedrich Eisenberg neu im Synodalvorstand
Neu in den Synodalvorstand als Zweiter Beisitzer wurde Pfarrer Jan Friedrich Eisenberg (Vöhl/Kirchenkreis Eder) gewählt. Er folgt auf Pfarrer Dr. Volker Mantey, der – wie berichtet – Propst des Sprengels Marburg wird und zum 1. November 2021 aus dem Vorstand ausscheidet.
Informationen zur 13. Landessynode
Die Landessynode tagt in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und in der Woche vor dem 1. Advent. Aufgrund der Corona-Pandemie haben in diesem Jahr auch digitale Tagungen statt-gefunden. Die aktuelle, 13. Landessynode ist seit dem Frühjahr 2016 im Amt. Ihre Amtszeit endet im Frühjahr 2022. Präses ist der Vorsitzende Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a. D., Kirchenrat Dr. Thomas Dittmann (Kassel), Erste Beisitzerin ist die Dozentin am Evangelischen Fröbelseminar, Dr. Isabel Schneider-Wölfinger, Zweiter Beisitzer Pfarrer Dr. Volker Mantey, Kirchengemeinde Spangenberg (Melsungen).