Der Triebfahrzeugführer der S- Bahn beobachtete dies, handelte geistesgegenwertig, in dem er die Oberleitung abschalten lies und verhinderte hierdurch Schlimmeres. Die Bundespolizei stellte die beiden Personen und belehrte diese über die Gefahren, welchen sie sich ausgesetzt haben sowie über die drohenden Konsequenzen ihres Handelns.
Die Gleissperrung in der Zeit von 21:55 Uhr bis 22:40 Uhr führte zu erheblichen Beeinträchtigungen im Bahnverkehr. Der 27-jährigen Frau und dem 23-jährigen Mann droht nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Oberleitungen der DB AG eine Spannung in Höhe von 15 000 Volt führen. Es bedarf keiner direkten Berührung, um einen tödlichen Stromschlag zu erleiden. Es reicht, der Stromleitung zu nahe zu kommen, wie in diesem Beispiel durch das Klettern auf einen Zug.