Vorsprung Frankfurt - Ausgleich für Fluglärm wird auch künftig gezahlt

Dies sieht der aktuelle Haushaltsentwurf des Landes vor, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Mittwoch mitteilte. Ursprünglich waren die Zahlungen bis Ende 2021 befristet.   Das 2017 in Kraft getretene Regionallastenausgleichsgesetz stellt insgesamt 21 Kommunen feste jährliche Beträge für nachhaltige Entwicklung, Fluglärmschutz und zur Verbesserung der Lebensqualität zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden können das Geld abrufen, um damit beispielsweise Maßnahmen zur Kinder- und Jugendbetreuung, zur Belüftung oder Klimatisierung öffentlicher Gebäude und zur Aufwertung von Freizeiteinrichtungen zu finanzieren.  

„Wir lassen den Kommunen viel Freiheit bei der Verwendung des Geldes“, sagte Al-Wazir. „Denn die Kommunen wissen in der Regel selbst am besten, mit welchen Maßnahmen sie ihre Stadt oder ihren Ort attraktiver und lebenswerter machen können.“ Die Mittel stammen normalerweise aus den Dividenden der Anteile, die das Land am Flughafenbetreiber Fraport hält. Verteilt werden sie nach einem festen Schlüssel, der sich an der jeweiligen Fluglärmbelastung und der Zahl der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner orientiert. Die Landesregierung hat sich allerdings entschieden, trotz der momentan ausgesetzten Dividende die Mittel auch 2022 im Entwurf des Landeshaushalts vorzusehen. 

Die Stadt Frankfurt ist von den Entschädigungszahlungen ausgenommen, da sie im Regelfall eigene Einnahmen aus ihren Fraport-Anteilen erzielt. „Deshalb konzentrieren wir uns auf die Kommunen, die zwar stark von Fluglärm belastet sind, die finanziell aber gar nicht oder in erheblich geringerem Maß vom Flughafenbetrieb profitieren“, erläuterte der Minister. 

Eine Liste der antragsberechtigten Kommunen sowie nähere Informationen finden Sie hier. Damit das im Haushalt eingeplante Geld fließen kann, muss noch das Regionallastenausgleichsgesetz selbst verlängert werden. Die Vorlage dazu werden die Koalitionsfraktionen in der kommenden Woche in den Landtag einbringen.



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