Vorsprung Frankfurt - Verfahren zum Schutz artenreichen Grünlands

Es geht um den unzureichenden Erhalt von artenreichen Mähwiesen in FFH-(Fauna-Flora-Habitat-)Gebieten. Nach EU-Recht darf sich der Zustand der geschützten Arten und Lebensräume in diesen Gebieten nicht verschlechtern. In den deutschen FFH-Gebieten sind jedoch rund 18.000 Hektar Mähwiesen verschwunden. „Schuld daran sind die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker, Überdüngung und Pestizideinsatz. Deshalb begrüßen wir die Einleitung des EU-Verfahrens“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Die heute angekündigte Klage geht auf eine NABU-Beschwerde aus dem Jahr 2014 zurück.

Im Rahmen der Runden Tisches Landwirtschaft und Naturschutz des Landes Hessen haben Landwirtschafts- und Naturschutzverbände mit der hessischen Landesregierung in diesem Jahr eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Teil der Vereinbarung ist es, bis Ende 2022 ein Konzept zur Sicherung der artenreichreichen Mähwiesen zu entwickeln und anschließend zeitnah umzusetzen. „Wir begrüßen diesen Schritt der Landesregierung. Die EU-Klage zeigt, wie wichtig extensiv genutzte Mähwiesen für den Schutz der biologischen Vielfalt sind“, so Gerhard Eppler. 

In Hessen liegt der Anteil artenreichen Grünlands an der landwirtschaftlichen Fläche seit Jahren bei unter 10 Prozent. Nach der Zielsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie hätte der Flächenanteil von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen um mindestens 10% gegenüber 2005 erhöht werden müssen. „Die Versäumnisse der Vergangenheit holen die Landesregierung über den Klageweg ein. Ich hätte mir gewünscht, es wäre gar nicht so weit gekommen“, zeigt sich der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler erschüttert. Auch die Qualität der Mähwiesen verschlechtert sich zunehmend – was sich auch bei der Artenvielfalt bemerkbar macht. Im Biosphärenreservat Hessische Rhön weisen viele Vogel-Arten, die artenreiches Grünland zur Nahrungssuche nutzen, einen negativen Trend auf. So reduzierten sich beispielsweise die Bestände des Raubwürgers von 2008 bis 2015 um 40 % und die des Wiesenpiepers um 25 %.

Dabei sind die Maßnahmen, die eine Trendumkehr bewirken können, längst bekannt: Das Land Hessen muss Landwirtinnen und Landwirte, die Mähwiesen und andere geschützte Lebensräume bewirtschaften und pflegen, ausreichend über den Vertragsnaturschutz honorieren. Weiterhin müssen Sie bei der Umsetzung und Auswahl grünlandfördernder Maßnahmen durch gut ausgebildetes Beratungspersonal begleitet werden. Für ein verbessertes Management von artenreichen Grünlandlebensräumen braucht es zudem messbare Ziele und konkrete Anordnungen in den Schutzverordnungen, die zur Förderung und dem Erhalt geschützter Lebensräume beitragen. „Monitoring, Management und Manpower sind die bekannten Stellschrauben, die endlich auf Erfolgskurs justiert werden müssen“, fasst NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler den Handlungsbedarf zusammen.

Hintergrund 
Mähwiesen sind mit ihrer Vielzahl an Kräutern und blühenden Pflanzen ein wichtiger Lebensraum bedrohter Tierarten, wie zum Beispiel den Schmetterlingen Großer Feuerfalter und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Der NABU drängt seit Jahren darauf, artenreiches Grünland besser zu schützen und dafür eine ausreichende Honorierung für Landwirtinnen und Landwirte bereitzustellen. In den letzten Jahrzehnten sind viele wertvolle Mähwiesen jedoch komplett verloren gegangen oder ihr Zustand hat sich so stark verschlechtert, dass die typischen Pflanzenarten nicht mehr zu finden sind.



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