Vorsprung Frankfurt - Corona führt weiterhin zu einer Notlage

Corona führt weiterhin zu einer Notlage

Hessen
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Zur Verlängerung der pandemischen Notlage erklären die Fraktionsvorsitzenden von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ines Claus und Mathias Wagner:

„Am 11. März 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie ein, da es sich um eine Massenerkrankung handelt, die sich unkontrolliert über Kontinente hinweg ausbreitet. Trotz der seither unternommenen großen Kraftanstrengungen, um die Ausbreitung des Virus in Deutschland einzudämmen, sind die Corona-Infektionszahlen wieder hoch. Der Hessische Landtag hat am 7. Dezember 2021 die pandemische Notlage festgestellt. Auch für das Haushaltsjahr 2022 liegt eine Naturkatastrophe und damit eine besondere Ausnahmesituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.

Aufgrund der andauernden und aktuell verschärften pandemischen Situation und der unsicheren ökonomischen Rahmenbedingungen ist die Fortführung der hessischen Krisenbewältigungspolitik zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie geboten. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grüne haben deshalb heute die Fortführung der Notlage beantragt, um zur Bewältigung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Virus-Pandemie weitere 3 Milliarden Euro in den Landeshaushalt 2022 einzustellen. Eine Milliarde Euro davon wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen, eine weitere Milliarde über Kredite finanziert, der Rest ergibt sich aus Mehreinnahmen aus der Steuerschätzung. Durch diese parlamentarische Entscheidung stellen wir die Weichen, dass wir in der Krise weiter helfen können.

3 Milliarden Euro entsprechen einem Anteil an den Gesamtausgaben des Landes in einer Größenordnung von rund 10 Prozent. Mit dem beantragten Beschluss und der Veranschlagung im Kernhaushalt wird den Vorgaben des Staatsgerichtshofs Rechnung getragen. Ein solcher Betrag kann nicht aus den laufenden Mitteln des Landeshaushalts finanziert werden. Dies erfordert auch eine Korrektur des ursprünglich vorgesehenen Nettokreditbedarfs, der durch Rückgriff auf den Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse gedeckt werden soll. Die Abstimmung des Hessischen Landtags darüber ist für die kommende Plenarsitzung in der ersten Februarwoche vorgesehen.

Die Bereitstellung der Mittel auch im Jahr 2022 ist eine wichtige Nachricht für alle, die auf diese Hilfen dringend angewiesen sind. Denn ohne die mit diesen Krediten finanzierten Maßnahmen können weder unser Gesundheitssystem, noch die Kommunen, noch die hessische Wirtschaft so wirkungsvoll in der Krise unterstützt werden. Auch aufgrund dieser Maßnahmen kommt Hessen trotz aller Härten vergleichsweise gut durch die Krise.“



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