Das Infektionsschutzgesetz sieht folgende Regelung vor: Liegt ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei Tagen nacheinander über einer Inzidenz von 100, gehen die Schulen am übernächsten Tag in den Wechselunterricht. Für die Jahrgänge ab Klasse 7 soll dies ab den 6. Mai 2021 möglich sein. Näheres dazu regelt das Kultusministerium.
Was ändert sich an den Schulen und Kitas?
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