Vorsprung Frankfurt - Was ändert sich an den Schulen und Kitas?

Was ändert sich an den Schulen und Kitas?

Ausbildung
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Das Infektionsschutzgesetz sieht folgende Regelung vor: Liegt ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei Tagen nacheinander über einer Inzidenz von 100, gehen die Schulen am übernächsten Tag in den Wechselunterricht. Für die Jahrgänge ab Klasse 7 soll dies ab den 6. Mai 2021 möglich sein. Näheres dazu regelt das Kultusministerium.

Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen werden die Schulen und Kitas ab dem übernächsten Tag, geschlossen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und die Förderschulen. Eine Unterscheidung nach Klassenstufen sieht das Gesetz nicht vor. In diesem Fall wird es eine Notbetreuung geben. Genauere Regelungen dazu werden im Laufe der kommenden Woche erarbeitet und zeitnah mitgeteilt. Unabhängig von der Inzidenz sind für die kommende Woche keine Schließungen von Kitas oder Schulen vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich außerdem zweimal in der Woche testen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Alle Regeln für die Schulen gelten auch für Hochschulen, Berufsschulen und Bildungsangebote für Erwachsene.



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