Betroffen sind die Teile von Bornheim an Eissporthalle/Festplatz im Bereich Saalburgstraße/Saalburgallee/Kettelerallee/Buchwaldstraße/Falltorstraße/Berger Straße. Eine Besonderheit dieses Bewohnerparkbereiches ist, dass Kettelerallee, Karl-Flesch-Straße, Karl-Albert-Straße und Ortenberger Straße zu 100 Prozent für die Bewohner reserviert sind, um den besonderen Umständen im Umfeld von Eissporthalle und Festplatz gerecht zu werden.
Im restlichen Bereich besteht von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr flächendeckend eine Parkgebührenpflicht, eine Höchstparkdauer wurde nicht angeordnet. Selbstverständlich ist an den neuen Parkscheinautomaten auch das Handyparken möglich. Anwohnenden wird empfohlen, eine Bewohnerparkerlaubnis zu beantragen. Das Straßenverkehrsamt macht darauf aufmerksam, dass für die Erteilung einer Bewohnerparkerlaubnis folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
Grundvoraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind:
• Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
• Sie haben ihren Hauptwohnsitz im Regelungsbereich und sind dort auch amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Detaillierte Informationen zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises finden sich unter https://frankfurt.de/leistungen/Fahrzeug-und-Verkehr-8957833/Besondere-Erlaubnisse-8957850/Bewohnerparkausweis im Internet. Dort findet sich auch der Link zur Online-Beantragung „Bewohnerparkausweis-Online Neubeantragung“. Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis, der zwei Jahre gültig ist, sowie für jede Verlängerung beträgt 50 Euro. Bei jeder späteren Änderung der Genehmigung sind 5 Euro zu entrichten.
Online werden folgende Zahlungsverfahren unterstützt:
• PayPal
• Master-Card, Visa
• Giropay
• Paydirekt
Nähere Auskunft zu der neuen Bewohnerparkzone gibt es unter Telefon 069/212–48925, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!