Die Polizeibeamten führten umgehend eine Kontrolle durch, um ein Steigenlassen der Ballons im Nahbereich der Landebahn zu unterbinden und somit eine Gefährdung des Luftverkehrs zu verhindern. In der Folge wurden die Ballons unbrauchbar gemacht. Darüber hinaus stellten die Beamten ein Klettergeschirr sicher. Die drei Personen wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Sie erhielten für den Flughafenbereich einen Platzverweis. Es kam zu keinen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs.
Am Nachmittag kontrollierten Polizeibeamte einen mit mehreren Personen besetzten Transporter, der auf der B43 in Fahrtrichtung Flughafen unterwegs war. Die Beamten nahmen fünf Personen vorläufig fest. In dem angehaltenen Fahrzeug konnten Luftballons, ein Bolzenschneider, eine Leiter sowie ein vorbereitetes Bekennerschreiben aufgefunden werden. Die folglich sichergestellten Beweismittel lassen vermuten, dass eine weitere Aktion am Flughafen vorgesehen war, die durch das konsequente Einschreiten der Polizei verhindert werden konnte. Unter den Festgenommenen befanden sich zudem die drei Personen, welche bereits zuvor einen Platzverweis für den Flughafenbereich erhalten hatten. Für die Durchführung der weiteren polizeilichen Maßnahmen verbrachten die Beamten alle Personen auf ein Polizeirevier. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Nötigung wurde eingeleitet.