Vorsprung Frankfurt - Seniorin erhält Schockanruf

Die Geschädigte befand sich zuhause, als sie gegen 15:40 Uhr einen Anruf erhielt. Am anderen Ende der Leitung meldete sich eine "Freundin", die ihr mitteilte, in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen zu sein, bei dem sie einen Fußgänger tödlich verletzt habe. Nun befände sie sich in Haft. Die Geschädigte glaubte, mit ihrer Nachbarin zu sprechen, bis das Telefonat an eine vermeintliche Staatsanwältin übergeben wurde. Diese verlangte nun eine Kaution in Höhe von 53.000 Euro, um die Untersuchungshaft der "Freundin" abzuwenden. Dafür könnten auch Wertgegenstände entrichtet werden, die jemand abholen käme.

Nicht mal eine Stunde später, gegen 16:30 Uhr, erschien die von der "Staatsanwältin" angekündigte "Außendienstmitarbeiterin" bei der Seniorin in der Liebigstraße, um die Kaution abzuholen. Im weiteren Verlauf kam es zu einer Übergabe, bei der die 86-Jährige über ihr Esszimmerfenster eine schwarze Kosmetiktasche mit Schmuckgegenständen im Wert von mehreren zehntausend Euro aushändigte. Die Abholerin verschwand schließlich mit den Wertsachen in Richtung Eppsteiner Straße. Erst als die Geschädigte ihre tatsächliche Nachbarin telefonisch erreichte und sich nach deren Wohlergehen erkundigte, flog der der Schwindel auf. Im Anschluss meldete die Seniorin den Betrug bei der Polizei.

Personenbeschreibung der Abholerin:

- weiblich
- circa 35 Jahre alt
- circa 1,65m groß
- südosteuropäische Erscheinung
- etwas dunklerer Hauttyp
- schlanke Körperstatur
- auffällig schmale, glatte Nase
- dunkelbraune/ schwarze Augen
- schwarze schulterlange Haare mit einem Haargummi zum Zopf gebunden
- stark geschminkt mit Foundation, sehr dunkel geschminkte Augenbrauen
- trug eine knielange schwarze Steppjacke, darunter eine dunkle Hose oder Strümpfe und schwarze Handschuhe

Zeugen, die in diesem Zusammenhang Beobachtungen gemacht haben und sachdienlichen Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Frankfurter Kriminalpolizei unter der Rufnummer 069 / 755 52499 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.



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