Vorsprung Frankfurt - Magistrat stimmt Satzungsbeschluss zum B-Plan Sandelmühle zu

Magistrat stimmt Satzungsbeschluss zum B-Plan Sandelmühle zu

Heddernheim
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Der Magistrat hat am Freitag, 15. Januar, die Vorlage zum Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Nummer 889 „An der Sandelmühle“ beschlossen. Das berichtet Planungsdezernent Mike Josef. Damit geht der Magistratsvortrag nun zur Beratung und Beschlussfassung in die Gremien der Stadtverordnetenversammlung und des zuständigen Ortsbeirats.

„Das Gebiet ist ein hervorragendes Beispiel für die Konversion früher gewerblich genutzter Flächen in ein attraktives Wohnquartier. Durch das Flächenrecycling müssen wir weniger unbebaute Flächen im Außenbereich in Anspruch nehmen. Die Lage ist einzigartig: Direkt am Urselbach, in der Nähe der Nidda und am Grüngürtel gelegen, mit der vorhandenen Bebauungsstruktur im Umfeld und der Stadtbahnlinie U2 quasi direkt vor der Haustür“, sagt Josef. „Vorgesehen sind sowohl Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen als auch geförderter Mietwohnungsbau, da wir unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen anbieten wollen. Auf dem Areal können bald rund 300 Wohnungen entstehen. Und schon in Kürze steht mit dem Satzungsbeschluss für das Rebstock-Areal ein weiteres wichtiges Wohnbaupotential zur Bebauung bereit.“

Das Gebiet „An der Sandelmühle" im Stadtteil Heddernheim umfasst im Wesentlichen das brachliegende Areal der ehemaligen Firma Vereinigte DEUTA – OTA (VDO) Adolf Schindling sowie die Flächen von zwei angrenzenden Gewerbebetrieben. Insgesamt nimmt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes knapp sieben Hektar ein, wobei der Flächenanteil für die geplante Neuausweisung rund 4,5 Hektar beträgt. Rund 2,5 Hektar entfallen auf das östliche Firmengelände des verbleibenden Gewerbebetriebes.

An der Haltestelle Sandelmühle ist Geschosswohnungsbau geplant. Die Fläche zwischen der Haltestelle und den Gebäuden soll als Platz gestaltet werden und als Treffpunkt für die Bewohner des neuen Quartiers sowie der benachbarten Siedlungen dienen. Dahinter sollen Reihenhäuser und Doppelhäuser entstehen. Eine Fläche ist für eine Kindertagesstätte vorgesehen, um sowohl den zusätzlichen Bedarf aus dem Neubaugebiet als auch bereits jetzt benötigte Betreuungsplätze in Heddernheim abdecken zu können. Am Urselbach sind dreigeschossige Mehrfamilienhäuser angedacht. Durch die Stellung dieser Gebäude wird eine Öffnung des gesamten Gebietes zum Urselbach möglich. Der bestehende Grünzug wird durch eine Aufweitung der Bachaue fortgeführt. Private Gärten und zusätzliche öffentliche Grünflächen tragen zur Durchgrünung und einer hohen Lebensqualität in dem neuen Wohngebiet bei. Der östliche Teilbereich des Geltungsbereiches wird wie bisher als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen, sodass der vorhandene Gewerbebetrieb nicht beeinträchtigt wird.



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