Vorsprung Frankfurt - Stadt übt Vorkaufsrecht im Nordend aus

Stadt übt Vorkaufsrecht im Nordend aus

Nordend
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Die Stadt Frankfurt am Main hat durch die Ausübung ihres Vorkaufsrechts ein Gebäude mit zehn Mietwohnungen im Oeder Weg im Nordend erworben. Grundlage dafür ist die Erhaltungssatzung E 50 „Nordend Mitte“, mit der die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden soll.

„In diesem Fall bestand Grund zur Annahme, dass die Pläne des Unternehmens, das die Immobilie erwerben wollte, den Zielen der Erhaltungssatzung widersprechen“, begründete Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien, die Entscheidung.

„So lag der vereinbarte Kaufpreis um rund 60 Prozent über dem Verkehrswert. Dieser Preis hätte sich nur auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter refinanzieren lassen, zum Beispiel durch erhebliche Mieterhöhungen in Folge von Modernisierungsmaßnahmen“, fügte er hinzu. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts geht die Immobilie in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main über und wird vom Amt für Bau und Immobilien verwaltet. Bestehende Mietverträge gelten unverändert weiter.

„Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir die Erhaltungssatzungen konsequent anwenden werden, um die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu verhindern“, sagte Stadtrat Schneider, der die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts in Abstimmung mit dem Dezernat für Planen und Wohnen getroffen hat. „Das bedeutet: Wenn ein Käufer nicht bereit ist, die Ziele der Satzung uneingeschränkt einzuhalten, dann macht die Stadt Frankfurt am Main von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch.“

Das Amt für Bau und Immobilien prüft unter Beteiligung weiterer Ämter wie dem Amt für Wohnungswesen, der Bauaufsicht, dem Stadtvermessungsamt und dem Stadtplanungsamt, bei allen Immobilienverkäufen in den Gebieten mit Erhaltungssatzungen, ob die Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen. In vielen Fällen sind allein wegen der Umstände des Verkaufs keine negativen Auswirkungen auf die bestehenden Mietverhältnisse zu erwarten. Zudem sind Käuferinnen und Käufer zunehmend bereit, sich zur Einhaltung der Ziele der Milieuschutzsatzung zu verpflichten und eine entsprechende Vereinbarung mit der Stadt Frankfurt am Main abzuschließen. „Ein Eingriff in das Eigentumsrecht, der für die Beteiligten immer auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen hat, kann nur das äußerste Mittel sein, wenn sich die Satzungsziele auf andere Weise nicht erreichen lassen“, betonte Schneider.

Derzeit gelten in Frankfurt acht Erhaltungssatzungen, die eine sogenannte Milieuschutzregelung enthalten. Seit März 2016 gab es in diesen Gebieten insgesamt rund 180 Immobilienverkäufe, die in Hinblick auf das Vorkaufsrecht zu prüfen waren. In 93 Fällen erklärten sich der Käufer bzw. die Käuferin bereit, sich mit der Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung zur Einhaltung der Satzungsziele zu verpflichten. 25 Mal hat die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Nicht in allen Fällen kam es in der Folge zum Ankauf, da zum Beispiel der Verkäufer vom Vertrag zurückgetreten ist.

Acht Liegenschaften mit zusammen 83 Wohnungen sind bisher über das Vorkaufsrecht in das Eigentum der Stadt übergegangen. Zuletzt betraf dies ein Mietshaus in der Humboldtstraße im Nordend, in dessen Fall eine Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts zurückgezogen wurde. „Die hohe Zahl von Abwendungsvereinbarungen zeigt, dass die Stadt auf dem richtigen Weg ist und die Erhaltungssatzungen ihren Zweck erfüllen“, sagte Schneider.



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