Vorsprung Frankfurt - Sachsenhausen: Alkoholisierter Rotlichtsünder

Im Zuge dessen geriet ein 59-jähriger Mann in die Kontrolle, welcher schließlich zur Blutentnahme in das Polizeipräsidium verbracht werden musste, da er nicht nur eine rote Ampel missachtet hatte.

Gegen 17.45 Uhr fuhr der 59-Jährige an der Kreuzung Schaumainkai/Schulstraße über eine rote Ampel. Damit war seine Fahrt zunächst einmal beendet. Die Fahrradstaffel hielt den Mann an, um den Verstoß zu ahnden. Im Zuge der Kontrolle nahmen die Beamten einen Alkoholgeruch wahr. Ein Atemalkoholtest sollte den Verdacht kurz darauf bestätigen: Der gemessene Wert lag bei 2,81 Promille. Doch damit nicht genug: Bei genauerem Hinsehen stellten die Beamten an dem Lenker des Zweirades einen Beschleunigungsknopf fest, so dass sie nicht wie zunächst angenommen ein Pedelec, sondern ein S-Pedelec vor sich hatten. Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Denn für ein S-Pedelec wird nicht nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt, sondern auch eine Fahrerlaubnis. Der alkoholisierte Mann konnte keines von beidem vorweisen, so dass nun nicht nur sein Rotlichtverstoß sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet werden, sondern obendrein wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird.

Nach einer durchgeführten Blutentnahme im Polizeipräsidium wurde der 59-jährige Mann wieder entlassen. Die Ermittlungen dauern an.



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