Vorsprung Frankfurt - Stadtpolizei untersagt illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet

Stadtpolizei untersagt illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet

Sossenheim
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Es häufen sich die Beschwerden auf illegale Nutzung des Landschaftsschutzgebietes Sossenheim/Nied, direkt an der Nidda. Von starker Vermüllung, Partys von Jugendlichen, Lärm, unzulässigem Baden in der Nidda und dem Befahren mit Autos in diesem Areal ist die Rede. Grund genug für die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, noch genauer hinzuschauen.

Bereits in den letzten Wochen wurde dieses Areal in das Beobachtungsspektrum der Stadtpolizei eingebunden. Speziell an den Wochenenden konnten die Beschwerden zumindest teilweise bestätigt werden. Neben einer starken Vermüllung wurden auch Feuerstätten vorgefunden.

Am Wochenende vom 8. und 9. August wurde dieser Bereich durch die Stadtpolizei verstärkt bestreift. Von Freitag bis Sonntag wurden hier zu unterschiedlichen Tageszeiten zwischen 40 und 450 Personen festgestellt. Viele von ihnen badeten an der Nidda-Landzunge im Fluss. Neben einfachen Picknick- und Liegeplätzen waren Pavillons, Tische, Bänke und Sonnenliegen aufgebaut. Insgesamt 16 Fahrzeuge wurden parkend im Landschaftsschutzgebiet vorgefunden und mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen belegt.

Die Besucher wurden durch Einzelansprachen und mittels Lautsprecherdurchsagen darauf hingewiesen, dass sie sich in einem Landschaftsschutzgebiet befinden und das Betreten des Gewässers ein ordnungswidriges Verhalten darstellt. Sie wurden ferner dazu aufgefordert, die Uferbereiche und die angrenzenden Wiesen unverzüglich zu verlassen. Dem wurde in allen Fällen nachgekommen.

In Gesprächen mit den Besuchern beschwerten sich viele darüber, dass es vor Ort keine Beschilderung oder Hinweise über die Verbote in der Landschaftsschutzzone gibt. Dies konnte durch die Stadtpolizei bestätigt werden. Wegen der Einsichtigkeit der Besucher wurden auf Ordnungswidrigkeitenanzeigen verzichtet. Vermüllung musste teilweise festgestellt werden, wobei alle Besucher angewiesen wurden, ihren Müll mitzunehmen. Bei einer Kontrolle am Sonntag wurden massive Müllablagerungen festgestellt, die wohl aus der Nacht vom Samstag auf Sonntag stammen.

Sicherheitsdezernent Markus Frank sagt zur Lage an der Nidda: „Bei den hochsommerlichen Temperaturen der letzten Tage ist es selbstverständlich, dass die Menschen Abkühlung suchen. Aber bitte nicht im Landschaftsschutzgebiet. Frankfurt am Main hat schöne Schwimmbäder und auch in Grünanlagen ruhige und schattige Plätze zu bieten. Natürlich freue ich mich, wenn Landschaftsschutzgebiete gut angenommen werden, aber bitte im Rahmen des Zulässigen.“

Das Landschaftsschutzgebiet am Strandbad Höchst ist ein Schutzgebiet der Zone II. Hier sind bis auf das Nutzen der Wege zu Fuß oder mit dem Rad oder das Verweilen auf Bänken nahezu alle Aktivtäten unzulässig. Weder offenes Feuer noch Lärm, das Befahren mit Kraftfahrzeugen oder das Baden im Fluss darf hier stattfinden. Vermüllung ist hier, wie überall im Stadtbiet auch, ebenfalls nicht statthaft.



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