Vorsprung Frankfurt - Sonderparkberechtigung für Bewohner

Sonderparkberechtigung für Bewohner

Westend
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Nach der erfolgreichen Umstellung auf das monetäre Bewohnerparken in den Bewohnerparkbereichen 18 (Westend Nord III) und 17 (Westend Nord II) wird am Montag, 12. April, im Bewohnerparkgebiet 20 (Nordend West II) ebenfalls das bewirtschaftete Bewohnerparken eingeführt.

„Damit bringt der Magistrat die Forderung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden im Zusammenhang mit dem ,Diesel-Urteil‘ auf den Weg, die monetäre Parkraumbewirtschaftung auf die innerstädtischen Stadtteile auszuweiten und alle bestehenden 37 Bewohnerparkbereiche zu bewirtschaften“, sagt Verkehrsdezernent Klaus Oesterling. Die Reihenfolge erfolgt dabei aufgrund der Stickoxid-Belastung und des Parkdrucks.

Die Beschilderungsarbeiten sind abgeschlossen, derzeit werden die Parkscheinautomaten aufgestellt. Die bestehende Einteilung der öffentlichen Parkstände – Reservierung einer Straßenseite zu bestimmten Zeiten für Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis, freies Parken auf der anderen Straßenseite – wird so umgestellt, dass alle Parkstände tagsüber monetär bewirtschaftet werden. Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis dürfen an den bewirtschafteten Parkständen kostenfrei parken.

Parallel zur bestehenden Tempo-30-Zone wird eine Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet. Die Bewirtschaftungszeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr sowie von 7 bis 22 Uhr. Die Parkgebühr beträgt 50 Cent für 15 Minuten. Selbstverständlich ist hier auch das Handyparken möglich. Darüber hinaus bleiben die bestehenden für Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkstände zu bestimmten Zeiten weiterhin exklusiv reserviert. Maßnahmen im Oeder Weg erfolgen erst im Zusammenhang mit dem Projekt „Fahrradfreundliche Nebenstraße“. Allgemeine Informationen zur aktuellen Umstellung der bestehenden Bewohnerparkgebiete auf das sogenannte „Bewirtschaftete Bewohnerparken“ finden sich unter https://mainziel.de/wir-fuer-sie/bewohnerparken/faq im Internet.

Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Um dem Anliegen dieser Personengruppe gerecht zu werden, wurde ein kostenpflichtiger Gewerbeparkausweis eingeführt. Informationen hierzu finden sich unter https://www.frankfurt.de und dem Suchbegriff „Gewerbeparkausweis“ auf der Website der Stadt Frankfurt.



PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von VORSPRUNG!

AnzeigeHarth und Schneider 250 x 300px

Anzeige

werbung1 100Euro