Vorsprung Frankfurt - #leavenoonebehind Benefizabend

#leavenoonebehind Benefizabend

Musik
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Am Freitag, 3. Dezember, findet ab 19.30 Uhr im großen Saal der Hessischen Hochschule für Musik, Theater und Tanz (HfMDK) der #leavenoonebehind Benefizabend statt.

Bereits zum zweiten Mal veranstaltet der Arbeitskreis #leavenoonebehind der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt (HfMDK) ein Benefizkonzert im Zeichen des Protests zur europäischen Flüchtlingspolitik.
Die Kampagne #leavenoonebehind wurde von der Organisation Seebrücke initiiert, um mit kreativen Protestformen und -aktionen auf die humanitäre Krise an den europäischen Außengrenzen aufmerksam zu machen und sich mit den geflüchteten Menschen, die dort unter den menschenunwürdigen Verhältnissen leiden, zu solidarisieren.

Der Arbeitskreis #leavenoonebehind, welcher sich im Sommer 2020 aus Studierenden der HfMDK gegründet hat, möchte mit dem organisierten Benefizkonzert nicht nur eine Art des kreativen Protests präsentieren, sondern gleichzeitig Spenden für die Organisation Seebrücke generieren. Es treten Studierende aus den verschiedenen Fachbereichen der Hochschule in verschiedenen Konstellationen auf und gestalten gemeinsam ein buntes Konzertprogramm von Barock bis Pop. Dazwischen werden Informationsbeiträge sowie Erfahrungsberichte von Geflüchteten präsentiert. Eschersheimer Landstr. 29-39, 60324 Frankfurt am Main
Eintritt: frei

Reservierungsservice Einzelplatz: 1 Euro, Eintritt frei an der Abendkasse (Plätze nach Kontingent verfügbar), freie Platzwahl.

Einlass: 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. Online-VVK: endet am Tag der Veranstaltung um 13 Uhr (bei VA am Wochenende freitags).

Für alle Veranstaltungen gelten die tagesaktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich auf www.hfmdk-frankfurt.de

Für den Besuch der öffentlichen Veranstaltungen gilt ab sofort die 2G-Regel, d.h. nur geimpfte oder genesene Personen können zugelassen werden; als externes Publikum zählen alle hochschulexternen Personen (es sei denn, sie wären als Techniker, Kooperationspartner etc. aktiv an der Veranstaltung beteiligt) sowie Verwaltungsmitarbeitende der Hochschule, die nicht aktiv an der Veranstaltung beteiligt sind; Studierende und Lehrende sind weiter unter der 3G-Regel zugelassen (auch als Zuhörer*innen), da deren Teilnahme im Rahmen der Lehre erfolgt.

Das Konzert kann außerdem im Livestream verfolgt werden unter https://youtu.be/RmQ2sgejSMY



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