Dass die Hessische Landesregierung eine Vorgriffsregelung auf das bundesweit geplante „Chancenaufenthaltsrecht“ getroffen hat, wird von der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) ausdrücklich gelobt. Damit wird für viele langjährig Geduldete gesichert, dass sie nicht doch noch bis zum Inkrafttreten der Bundesregelung abgeschoben werden.
KAV lobt die Hessische Landesregierung für das neue Bleiberecht
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