Vorsprung Frankfurt - Vereinbarung mit Bad Homburg zur Verlängerung der U2

Vereinbarung mit Bad Homburg zur Verlängerung der U2

Politik
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In der ersten Sitzung nach den Sommerferien hat der Magistrat am Freitag, 21. August, die Vereinbarung mit Homburg über Verlängerung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bahnhof in Bad Homburg beschlossen.

Oberbürgermeister Feldmann erklärte dazu: „Für die Stadt Frankfurt ist die Verlängerung der Linie bis zum Bahnhof Bad Homburg ein wichtiger Baustein im Ausbau des Nahverkehrsnetzes zwischen Frankfurt und der Region, die dazu beiträgt, den Autoverkehr und damit die Schadstoffbelastung der Wohnbevölkerung zu reduzieren. Es ist aber auch die alte Wegebeziehung zwischen Frankfurt und Bad Homburg, die wir nach Jahrzehnten endlich wieder aufleben lassen.“ „Ich freue mich außerordentlich, dass der Magistrat der Vereinbarung heute zugestimmt hat“, pflichtete Verkehrsdezernent Klaus Oesterling dem Stadtoberhaupt bei. „Nun müssen nur noch die Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung zustimmen, dann können wir mit der Umsetzung des Projekts starten“, sagte Oesterling.

Der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat für die Städte Bad Homburg und Frankfurt am Main eine sehr hohe stadtplanerische, verkehrspolitische und umweltpolitische Bedeutung. „Die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 von Gonzenheim zum Bad Homburger Bahnhof ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt, durch das am Bahnhof eine für die Fahrgäste attraktive und nachhaltige Verknüpfung der ÖPNV-Angebote zwischen Stadtbahnnetz, regionalem Nahverkehrsnetz und Bad Homburger Stadtbusnetz entsteht“, erklärte Oesterling. „Beide Städte haben deshalb ein großes Interesse, das Projekt umzusetzen.“ Die Bürgerschaft in Bad Homburg hat im Rahmen des Bürgerentscheides am 28. Oktober 2018 eindeutig für die Umsetzung der U2-Verlängerung votiert (70,3 Prozent Zustimmung bei 63,8 Prozent Wahlbeteiligung). Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 25. Januar 2016 besteht für die Verlängerung Baurecht.

Grundsatzvereinbarung regelt Aufgaben

Die Grundsatzvereinbarung regelt - bei Berücksichtigung der Aussagen des Bürgerentscheids - die weitere Zusammenarbeit der beiden Städte in dem Projekt. Alleiniger Vorhaben- und Kostenträger für die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 ist die Stadt Bad Homburg, die hierfür eine Projektgesellschaft „Stadtbahngesellschaft Bad Homburg“ gründen wird. Die Stadt Frankfurt erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, den Betrieb der U2-Verlängerung durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) durchführen zu lassen. Die Gremien der Stadt Bad Homburg hatten der Vereinbarung bereits unmittelbar vor den Sommerferien zugestimmt.

Ziel: Betriebsaufnahme im Jahr 2028

„Die Projektgesellschaft soll durch die Stadt Bad Homburg zeitnah gegründet werden. Eine aktualisierte Nutzen-Kosten-Untersuchung soll noch im 2. Halbjahr 2020 vorliegen, so dass Mitte 2021 ein Förderantrag beim Land Hessen gestellt werden kann. Die Partner rechnen für das mit Netto-Herstellungskosten von maximal 56,12 Millionen Euro kalkulierte Projekt mit Zuschüssen von Bund und Land in Höhe von etwa 90 Prozent. Angestrebt werden ein Baubeginn im Jahr 2023 und die Betriebsaufnahme im Jahr 2028“, berichtete Feldmann.



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