Vorsprung Frankfurt - Kommunale Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof in Hessen

Kommunale Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof in Hessen

Politik
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Seit Anfang 2020 hätten eigentlich die Städte und Gemeinden in Hessen die erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht mehr zu zahlen brauchen, nachdem die Bundesumlage zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist.

Doch das Land Hessen hat das Programm „Starke Heimat Hessen“ eingeführt, um für eine andere Verteilung der Finanzmasse unter den Hessischen Kommunen zu sorgen. Dies war ein Schritt, der die Stadt Frankfurt am Main mit ihrem hohen Gewerbesteueraufkommen besonders hart getroffen hat.

„Der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage wäre kein Gewinn, sondern nur eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes für uns gewesen. Wir haben wie alle anderen Kommunen in Deutschland unseren Solidarbeitrag zur Finanzierung des Aufbaus Ost über drei Jahrzehnte hinweg geleistet und haben uns darauf verlassen, dass uns anschließend diese Mittel für die dringend notwendigen Investitionen in die eigene Infrastruktur zur Verfügung stehen. Da der Magistrat in der Verantwortung steht, die Interessen der Stadt mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu wahren, haben wir in den zurückliegenden Monaten die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen eines Gutachtens prüfen lassen“, betont Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker.

Dazu liegt der Stadt Frankfurt am Main nun ein Gutachten vor. Dieses zeigt eine Verletzung der Rechte der Stadt Frankfurt am Main aus kommunal- und finanzverfassungsrechtlichen Gründen auf und bestätigt dementsprechend die Zulässigkeit und mögliche Begründung der Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen.

„Bisher hat das Land keine schlüssige Begründung dafür geliefert, warum es den Städten und Gemeinden nicht einfach lässt, was ihnen zusteht, statt es mit hohem bürokratischen Aufwand umzuverteilen. Zudem sehe ich durch diesen zusätzlichen Umverteilungsmechanismus die verfassungsmäßig erforderliche Finanzausstattung der Kommunen für Frankfurt nicht mehr gewährleistet“, sagt der Stadtkämmerer. „Das Gesetz über die Heimatumlage des Landes Hessen vom 31. Oktober 2019 sieht eine erhebliche finanzielle Belastung der Stadt Frankfurt am Main und anderer hessischer Städte durch die sogenannte Heimatumlage vor, die einen nicht unbedeutenden Teil des städtischen Gewerbesteueraufkommens abschöpft. Die Finanzmittel setzt das Land ein, um damit Aufgaben zu finanzieren, für welche die Kommunen mit Recht eigenes finanzielles Engagement des Landes erwarten durften.“

Gegen die Heimatumlage spricht auch unabhängig von der Frage, ob eine einzelne Kommune in der Gesamtbilanz von Entzug und Rückverteilung gewinnt oder verliert, dass die Heimatumlage gravierend in Deutschland einmalig in die kommunale Selbstverwaltung und die daraus begründete Finanzhoheit der Städte und Gemeinden eingreift. Zudem sieht das Gutachten erhebliche und begründete Zweifel bereits an der formellen Verfassungskonformität. Da im Grundgesetz das Aufkommen der Gewerbesteuer den Gemeinden zugewiesen wird, bedarf es auch einer Ermächtigung im Grundgesetz, wenn ein Land das Aufkommen der Gewerbesteuer anders zuweisen will. Materiell verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Erhebung der Heimatumlage bestehen darüber hinaus auch im Hinblick auf die Einhaltung des kommunalen Gleichbehandlungsgebots. Denn der Gesetzgeber behandelt die Gemeinden je nach Höhe des ihnen zufließenden Gewerbesteueraufkommens unterschiedlich. Auch könnte der Gesetzgeber gegen die Systemgerechtigkeit verstoßen, so das Gutachten. Der Gesetzgeber ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs verpflichtet, ein rationales, gerechtes und nachvollziehbares System des Finanzausgleichs zu schaffen.

„Vor diesem Hintergrund werde ich dem Magistrat vorschlagen, zu klagen. Anders als beim Kommunalen Finanzausgleich, bei dem der Staatsgerichtshof selbst eine Neuordnung vom Land Hessen gefordert hatte, handelt es sich hier um eine völlig neue Umlage, die das Land neben dem vorhandenen kommunalen Finanzausgleich eingeführt hat“, ergänzt Becker.



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