Das Land Hessen ist durch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel 2019 verurteilt worden, den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main fortzuschreiben, und das Land Hessen hat Tempo 40 auf Straßen mit erheblicher Verkehrsbedeutung in der Innenstadt als eine Maßnahme berücksichtigt, die durch die Stadt Frankfurt zu erbringen ist. „So sind wir in die Lage versetzt worden, schon bevor der neue Luftreinhalteplan Rechtskraft erlangt, Tempo 40 anzuordnen“, erläutert Oesterling. „Das ist gut so, denn wenn die Dieselfahrverbote kommen sollten, dann aufgrund gemessener Werte, und nicht ausschließlich wegen Berechnungen. Wenn es uns also gelingt, mit Tempo 40 die Werte zu senken, vermindern wird die Gefahr von Fahrverboten.“ Tempo 40 ist hierbei einer von mehreren Beiträgen zur Senkung der Immissionsbelastung und damit zum Gesundheitsschutz.
Berechnungen zur Wirksamkeit von Tempo 40 hat die Landesregierung angestellt. Ergebnisse sind im Entwurf der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung nachzulesen. Beispielhaft wird für die Neue Mainzer Straße zwischen Große Gallusstraße und Neue Schlesingergasse von einer NO2-Minderung von -2,3 Mikrogramm pro Kubikmeter ausgegangen, für die Bleichstraße zwischen Krögerstraße und Brönnerstraße von -1,9 Mikrogramm pro Kubikmeter.
„Wir werden die Einhaltung der Geschwindigkeiten auch überwachen“, kündigt der Stadtrat an. Mit den mobilen Messeinrichtungen in den Fahrzeugen kann das die städtische Verkehrspolizei bereits, für die teilstationären Einrichtungen, die Messanhänger, hat das Straßenverkehrsamt schon Änderungsanträge bei der für die Genehmigung der Standorte der zuständigen Polizeiakademie wegen der geänderten Regelgeschwindigkeit gestellt. „Die Genehmigung sollte recht zügig bei uns sein“, sagt Oesterling.