Vorsprung Frankfurt - Sozialdezernentin Birkenfeld: Unser soziales Netz trägt, gerade in der Krise

Sozialdezernentin Birkenfeld: Unser soziales Netz trägt, gerade in der Krise

Politik
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Es gibt Befürchtungen, dass Jobverluste wegen der Corona-Pandemie oder Einkommensverluste durch Kurzarbeit dazu führen, dass mehr Menschen in Frankfurt in Mietrückstände geraten und ihre Wohnung verlieren. In Frankfurt ist das in diesem Jahr bisher nicht der Fall.

Wer seine Miete nicht zahlen kann, sollte auf der Stelle Hilfe suchen, rät Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld. Denn schon ab dem zweiten Monat in Folge, in dem keine Miete gezahlt wird, ist eine fristlose Kündigung möglich. Das Fachteam „Hilfen zur Wohnungssicherung“ des Jugend- und Sozialamts ist darauf spezialisiert, Menschen bei Wohnungskündigungen oder angedrohter Zwangsräumung zu helfen. Es wird vom Amtsgericht über jede Räumungsklage und jede Zwangsräumung informiert.

Die Fachleute können Mietschulden vorstrecken, damit der Vermieter auf eine Kündigung der Wohnung verzichtet. Um das zu erreichen, nehmen sie mit dem Vermieter Kontakt auf und sichern die Übernahme der Kosten zu. Viele Vermieter sehen dann von einer Räumung ab. Die vorgestreckten Mietschulden zahlt der Mieter in Raten zurück. Die Fachleute sorgen auch dafür, dass Menschen mit finanziellen Problemen alle ihnen zustehenden Hilfen tatsächlich beantragen – von Wohngeld über Unterhaltsvorschuss bis zum Zuschuss auf das Kindergeld. Manchmal ist es auch nötig, die Schuldner- oder Drogenberatung hinzuziehen. Auch Vermieter können sich an die Fachleute des Sozialamts wenden, die dann dabei helfen, die Probleme der Mieter zu lösen.

Nach der Statistik des Sozialamts gab es in diesem Jahr sowohl weniger Räumungsklagen als auch weniger Zwangsräumungen als im Vorjahr. So meldete das Amtsgericht dem Fachteam Wohnungssicherung bis Ende September dieses Jahres 731 Räumungsklagen. 2019 waren es noch 856 Räumungsklagen gewesen. Bis zum 25. November wurden 588 Zwangsräumungen angekündigt (2019: 674). Bis Ende Oktober wurden 331 Zwangsräumungen durchgeführt (2019: 391). Dass nur gut die Hälfte der angedrohten Räumungen auch durchgeführt werden, ist sowohl auf das Eingreifen der Fachleute im Sozialamt zurückzuführen als auch auf die Eigeninitiative der Mieter.

Auch bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG, die mehr als 54.000 Wohnungen vermietet, führt die Pandemie nicht dazu, dass in großem Umfang Mieter ihre Miete nicht mehr zahlen könnten. Das Unternehmen hat allen Mietern angeboten, bei finanziellen Engpässen ihre Miete zu stunden. Nur 288 Haushalte haben dieses Angebot tatsächlich in Anspruch genommen.

Zugleich haben sich in diesem Jahr weniger Menschen mit der Bitte um Unterstützung an die Fachleute für Wohnungssicherung gewendet. Bis Ende Oktober haben die Experten 275 Mieter vor einer Kündigung beraten (2019: 380 Fälle), 345 Mieter beraten, denen bereits gekündigt worden ist (2019: 573 Fälle), 1103 Mieter beraten, die eine Räumungsklage oder bereits einen Termin für eine Zwangsräumung hatten (2019: 1426 Fälle).

Ein Grund für die gesunkene Zahl an Fällen ist zum einen, dass während des ersten Lockdowns, also von April bis Juni, Vermieter ihren Mietern wegen coronabedingter Mietschulden nicht kündigen durften. Einen weiteren Grund sehen die Fachleute darin, dass durch die Pandemie allen potentiellen Klienten noch klarer geworden ist als bisher, wie wichtig es ist, die eigene Wohnung zu halten. Die Alternative ist die Unterbringung durch das Sozialamt in einer Notunterkunft – gerade unter Corona-Bedingungen keine angenehme Option. Viele Mieter hätten daher ihren Mietverpflichtungen eine höhere Priorität eingeräumt.

Birkenfeld sagt dazu: „Ich bin sehr froh, dass in diesem Jahr weniger Menschen als im Vorjahr ihre Wohnung verloren haben. Gerade in der Corona-Krise erweist sich unser soziales Netz als tragfähig. Wenn der Gerichtsvollzieher zur Zwangsräumung vor der Tür steht, sind das Dramen, die wir unbedingt vermeiden wollen. In der Mehrzahl der Fälle gelingt das unseren Fachleuten. Wichtig ist, dass die betroffenen Mieter nicht erst in letzter Minute Hilfe suchen. Auch Vermieter können sich an uns wenden oder ihre Mieter gleich beim ersten Mietrückstand an uns verweisen. Weniger als jede dritte Mietpartei, die eine Räumungsklage erhalten hat, musste 2020 ihre Wohnung am Ende aufgeben. Das ist insgesamt ein guter Erfolg unseres Fachteams zur Wohnungssicherung. Trotzdem ist jeder Fall einer zu viel.“

Über Weihnachten gilt eine Sonderregelung, der „Frankfurter Frieden“, den das Sozialamt mit den Gerichtsvollziehern ausgehandelt hat: Zwischen Freitag, 18. Dezember, und Montag,4. Januar, finden keine Zwangsräumungen statt. Auch die Mainova verzichtet während dieser Zeit darauf, Strom oder Wasser wegen nicht bezahlter Rechnungen abzustellen.

Das Fachteam für Wohnungssicherung ist im Sozialrathaus Gallus an der Rebstöcker Straße 8 angesiedelt. Man erreicht es unter Telefon 069/212-38189 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Unterlagen können an die Nummer 069/212-75210 gefaxt werden.



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