Vorsprung Frankfurt - "Querdenker"-Großdemonstration in Frankfurt verboten

"Querdenker"-Großdemonstration in Frankfurt verboten

Politik
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Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Frankfurt das durch die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt erlassene Verbot für die Querdenker-Großdemonstration mit Kundgebung und Demonstrationszügen bestätigt. Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichtes bestätigte die dem Verbot zugrundeliegenden Abwägungen der Versammlungsbehörde, dass es bei Durchführung der angemeldeten Kundgebungen zu einer erheblichen Infektionsgefahr für Versammlungsteilnehmer, Polizei und Passanten kommen würde und somit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestünde.

Hierbei wurde auch entsprechend berücksichtigt, dass das Ordnungsamt entsprechende Alternativen zu einem Versammlungsverbot in Betracht gezogen und damit dem Erfordernis, das Verbot als „ultima ratio“ zu verfügen, entsprochen und damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt hat.

Sicherheitsdezernent Markus Frank: „Ich bin wirklich froh, wenn uns diese krude Versammlung erspart bleibt. Allein beim Lesen der Begründung des Eilantrags 'Querdenken69-Frankfurt' muss sich jeder, der sich an die Bestimmungen der geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung hält, provoziert fühlen“, sagte Frank nach der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung.

„Insofern bin ich erleichtert, dass das Verwaltungsgericht bei der Güterabwägung Versammlungsfreiheit gegen Gesundheitsschutz letzterem den Vorrang gegeben hat. Wenn man bedenkt, wie viele Beeinträchtigungen gerade viele Branchen wie zum Beispiel die Gastronomie, der Einzelhandel oder Kulturschaffende und -betriebe in Kauf nehmen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen, kann man nicht sehenden Auges eine Infektionsgefahr für Dritte in Kauf nehmen.“ Bundesweit würde über einen totalen Lockdown über die Feiertage und den Jahreswechsel nachgedacht und in Frankfurt solle noch einmal eine Plattform für einen Infektionsbeschleuniger durch diese Versammlung von Maskenverweigerern geboten werden, das könne man niemanden zumuten, sagte der Dezernent.



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