Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Frankfurt das durch die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt erlassene Verbot für die Querdenker-Großdemonstration mit Kundgebung und Demonstrationszügen bestätigt. Die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichtes bestätigte die dem Verbot zugrundeliegenden Abwägungen der Versammlungsbehörde, dass es bei Durchführung der angemeldeten Kundgebungen zu einer erheblichen Infektionsgefahr für Versammlungsteilnehmer, Polizei und Passanten kommen würde und somit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestünde.
"Querdenker"-Großdemonstration in Frankfurt verboten
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