Vorsprung Frankfurt - Stadtverordnetenversammlung nimmt Arbeit auf

Stadtverordnetenversammlung nimmt Arbeit auf

Politik
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Am Donnerstag, 22. April, tritt die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die städtische Pressestelle beantwortet die wichtigsten Fragen rund um dieses Ereignis.

Wer leitet die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung?
Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte ein Präsidium, das entsprechend der aktuellen Fassung der Hauptsatzung aus der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher, drei gleichberechtigten Stellvertretern, sechs Schriftführern und sechs Beisitzern besteht. Die Vorsteherin oder einer der Stellvertreter leiten die Sitzungen.

Kommt die Stadtverordnetenversammlung zu Beginn einer Legislaturperiode neu zusammen, eröffnet der Oberbürgermeister deren Sitzung. Bis zur Wahl einer Vorsteherin oder eines Vorstehers leitet das älteste Mitglied des Kommunalparlamentes die Sitzung. Das wird in diesem Jahr Christiane Loizides sein. Unmittelbar nach der Wahl übernimmt die neue Vorsteherin oder neue Vorsteher die Sitzungsleitung. Nach parlamentarischem Brauch steht der stärksten Fraktion das Vorschlagsrecht für dieses Amt der stärksten Fraktion vor. Das sind in der neuen Legislaturperiode die Grünen.

Wer bestimmt die Dezernenten?
Die Stadtverordneten wählen – mit Ausnahme des Oberbürgermeisters – die weiteren Magistratsmitglieder. In Frankfurt sind das der Bürgermeister als Vertreter des Stadtoberhauptes und zehn weitere hauptamtliche sowie 14 ehrenamtliche Stadträte. Der Oberbürgermeister legt entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Geschäftsverteilung in verschiedene Dezernate fest. Er kann sich hierbei an einer Koalitionsvereinbarung in der Stadtverordnetenversammlung orientieren, muss dies aber nicht zwingend.

Wie lange dauert die Amtszeit der Dezernenten?
Laut HGO dauert die Amtszeit der hauptamtlichen Magistratsmitglieder als sogenannte kommunale Wahlbeamte sechs Jahre. Sie können allerdings vorher abberufen werden, wofür eine Zweidrittel-Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist. In Frankfurt und anderen großen hessischen Städten reicht sechs Monate nach Zusammentreten der Gemeindevertretung auch die einfache Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Für eine solche Abwahl sind zwei Wahlgänge nötig, die vier Wochen auseinanderliegen müssen. Eine neue politische Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung kann so die Zusammensetzung des Magistrates beeinflussen.

Wie viele Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung gibt es und wie werden diese besetzt?
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, zu welchen Geschäftsbereichen sie ständige Ausschüsse einrichtet. Diese Beschlüsse fasst ein neues Kommunalparlament regelmäßig zu Beginn seiner Amtszeit, wenn auch nicht unbedingt in der ersten Sitzung. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich der Haupt- und Finanzausschuss. Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt auch, wie viele Mitglieder in den jeweiligen Gremien sitzen sollen. Zu speziellen Themen kann sie auch Sonderausschüsse einrichten. Für diese Entscheidungen gilt das Mehrheitsprinzip. Eine Ausnahme hiervon bilden die Akteneinsichtsausschüsse. Diese sind auf Verlangen einer Fraktion oder eines Viertels der Stadtverordneten einzurichten. Die Zusammensetzung der Ausschüsse hat vom Grundsatz her dem politischen Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung zu entsprechen.

Wie viel verdienen Stadtverordnete?
Die Tätigkeit der Stadtverordneten ist ehrenamtlich, daher sprechen manche auch von einem „Freizeitparlament“. Hierfür bekommen sie aktuell eine Aufwandsentschädigung von 1023 Euro. Zusätzlich gewährt die HGO Gemeindevertretern einen besonderen Kündigungsschutz, aufgrund ihres Mandates keine Nachteile durch ihre Arbeitgeber erleiden. Für ihre Tätigkeit und entsprechende Fortbildungen sind Stadtverordnete vom Job freizustellen.

Was hat es mit den Stadtältesten auf sich?
Bürger, die mindestens 20 Jahre in der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat tätig waren, können diesen Titel verliehen bekommen, wenn sie sich dabei um das Gemeinwohl besonders verdient gemacht haben. Damit verbunden ist ein Ehrensold von 200 Euro monatlich.



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