Vorsprung Frankfurt - Mehr Freiheit und Abkehr von reiner Inzidenzbetrachtung

Mehr Freiheit und Abkehr von reiner Inzidenzbetrachtung

Politik
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Vor den Beratungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin fordert das hessische Gastgewerbe mehr Freiheit und eine Abkehr von der reinen Inzidenzbetrachtung. Eine aktuelle Branchenumfrage macht zudem deutlich, was Gastronomen, Hoteliers und Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber über Rechte von Geimpften und Genesenen sowie über Zugangsbeschränkungen für alle anderen denken.

„Für das Gastgewerbe ist es existenziell, dass nun die Grundlagen dafür geschaffen werden, einen erneuten Lockdown für unsere Branche wie auch für die Gesellschaft zu verhindern.“, formuliert es der DEHOGA Hessen in einer aktuellen Adresse an die Hessische Landesregierung mit Blick auf die Beratungen beim Bund-Länder-Gipfel am 10. August 2021.

Mehr Freiheiten für Geimpfte, aber Offenheit des Gastgewerbes erhalten

Im Rahmen einer Branchenumfrage, an der sich in kürzester Zeit über 500 Hoteliers, Gastronomen und Discothekenunternehmerinnen und -unternehmer beteiligt hätten, seien die Betriebe zu ihrer Haltung zu Fragen rund um die Rechte von Geimpften und Getesteten sowie zu möglichen Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte befragt worden. Ergebnis: Rund 75 Prozent der Befragten sprechen sich grundsätzlich für mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene in der Gesellschaft aus. Hingegen hält nur ein Drittel es für gerechtfertigt, Restaurant-, Konzert- oder Kinobesuche nur noch Geimpften und Genesenen zu ermöglichen. Über die Hälfte meint, dies müsse auch für negativ Getestete (Ungeimpfte) weiter möglich bleiben („3G“). Nach wie vor hätte die Branche mit existenzbedrohenden Umsatzverlusten zu kämpfen. Über alle Branchensegmente des Gastgewerbes hinweg sei der Umsatz gegenüber dem Juli 2019 weiterhin um über 24 Prozent eingebrochen. In der Hotellerie durchschnittlich sogar um 50 bis 60 Prozent, bei Clubs und Discotheken weiterhin um 90 bis 100 Prozent.

Kein erneuter Lockdown und Fortsetzung der Hilfsprogramme

„Umso wichtiger ist es daher, dass wir einen klaren politisch artikulierten Willen erkennen können, einen weiteren Lockdown zulasten unserer Branche auszuschließen.“, äußert sich der Präsident des Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen Gerald Kink in Wiesbaden. Knapp ein Viertel der befragten Unternehmen im hessischen Gastgewerbe ziehen aufgrund der weiterhin schwierigen Lage sogar eine Betriebsaufgabe in Erwägung. Die bereits durch die Bundesregierung in Aussicht gestellte Verlängerung der Überbrückungshilfe III und der erleichterten Zugänge zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende seien daher für das Gastgewerbe überlebenswichtig. Dies gelte ganz besonders mit Blick die Stadt- und Tagungshotels, Eventcaterer und Clubs und Discotheken, die auch im Herbst und Winter noch hohe Umsatzverluste von mehr als 50 Prozent verzeichnen würden. Kink: „Es wäre fatal, diese Unternehmen jetzt im Stich zu lassen.“

Darüber hinaus mahnte der Verband bereits jetzt eine entsprechende Regelung für das Kurzarbeitergeld nach der Bundestagswahl im September für die ersten Monate des Jahres 2022 an: „Es sind vor allem die Hotelbetriebe, die Cateringwirtschaft und die Clubs, die allein in Hessen tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Winter 2021/22 in Kurzarbeit haben werden. Die Pandemie und ihre massiven Belastungen für die Branche sind noch lange nicht bewältigt. So lange müssen aber auch die staatlichen Hilfen andauern, sonst ist alles umsonst gewesen.“, so der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen, Julius Wagner.

Abkehr von der reinen Betrachtung der Inzidenzen gefordert

Angesichts des Verlustes von allein 20 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigter im Gastgewerbe, gelte es umso mehr, unternehmerische Einschränkungen zu verhindern. Der Verband fordert eine Abkehr von der strikten Betrachtung der Inzidenzen und pocht auf Beachtung der Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen. „Die bislang dominierende Ausrichtung an Inzidenzwerten ist nicht mehr gerechtfertigt.“, so Wagner. Es sei schon aus rechtlichen Gründen geboten, andere relevante Faktoren, wie die Impfquote, Krankheitsverläufe, den Hospitalisierungsgrad, die Auslastung der Intensivstationen sowie die Todesfallzahlen mit zu berücksichtigen. Daher sei es auch an der Zeit, die aktuell geltende Coronavirus-Schutzverordnung und das hessische Präventions- und Eskalationskonzept mit Inzidenzwerten von 35, 50 und 100 anzupassen und diese Werte heraufzusetzen. Derzeit müssen Hotel- und Gastronomiebetriebe in Städten und Landkreisen, die den Schwellenwert von 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner überschreiten, mit strengeren Maßnahmen rechnen.

Clubs als Teil der Lösung

Mit wenigen Ausnahmen dürften Clubs und Discotheken bislang nicht öffnen. Bei den Betreibern der Clubs und Discotheken herrsche zunehmend im Lichte dieser Perspektivlosigkeit Verzweiflung und Unverständnis. Clubs und Discotheken könnten hingegen Teil der Lösung sein. Insbesondere wenn es darum ginge, jungen Menschen unkomplizierte Impfangebote zu unterbreiten. Dies funktioniere jedoch nur dann, wenn Clubs und Discotheken mit klar definierten Zugangsregeln geöffnet sind. „Mit mobilen Impfangeboten vor Discotheken könnten viele junge Menschen erreicht werden.“, so Wagner. Das Gastgewerbe in Hessen erhofft sich vom Bund-Länder-Gipfel klare Botschaften: „Es geht für unsere Branche weiterhin um nichts weniger als die Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen, ja um unsere Überlebensfähigkeit in diesen Monaten und der nahen Zukunft.“, resümiert DEHOGA Hessen-Präsident Kink.



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