Vorsprung Frankfurt - BFF-BIG begrüßt Urteil zu "Gebetsmahnwachen"

BFF-BIG begrüßt Urteil zu "Gebetsmahnwachen"

Politik
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"Nach eingehender Sichtung des Urteils des Verwaltungsgerichtes Frankfurt begrüßt die BFF-BIG-Fraktion dessen Entscheidung, dass die von der Stadt Frankfurt angeordneten räumlichen und zeitlichen Einschränkungen von Versammlungen in unmittelbarer Nähe der Beratungsstelle von „pro familia“ rechtswidrig waren", schreibt die BFF-BIG-Fraktion in einer Pressemitteilung.

„Wenn Dezernentin Heilig sagt, sie verstehe das Urteil nicht, dann hat sie es entweder nicht gelesen oder sie will es einfach nicht verstehen“, so der rechtspolitische Sprecher der BFF-BIG-Fraktion im Römer, Haluk Yildiz. „Das Gericht hat in seinem Urteil eindeutig festgestellt, dass die Gebetsmahnwachen unzweifelhaft unter das im Artikel 8 Grundgesetz verbriefte Grundrecht der Versammlungsfreiheit fallen. Demnach können die Grundrechtsträger selbst über Ort, Zeit, Art und Inhalt ihrer Versammlungen bestimmen.“

Die BFF-BIG Fraktion weise weiterhin darauf hin, dass das Gericht in seinem Urteil explizit auf die Auflagen der Stadt Frankfurt Bezug nehme, die von den Anmeldern der Gebetsmahnwache akzeptiert und eingehalten worden und die auch nicht angefochten worden seien. „Weder haben dort ‚Gehsteigberatungen‘ stattgefunden noch wurden Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle direkt angesprochen oder gar belästigt“, so Yildiz. „Das Gericht hat daher folgerichtig festgestellt, dass keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorlag, sehr wohl aber, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frauen, die sich auf dem Weg zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle befinden, nicht zu rechtfertigen mag, dass sie dabei nicht mit einer bestimmten Meinung konfrontiert werden.“

"Die BFF-BIG-Stadtverordnete Ingeborg Leineweber sieht die Gebetsmahnwachen zwar durchaus auch kritisch, ist jedoch ebenfalls der Meinung, die Stadt Frankfurt dürfe nicht das Recht beugen, um ihr missliebige oder von ihr unerwünschte Meinungskundgebungen zu unterdrücken", schreibt die BFF-BIG-Fraktion. „Wenn die Dezernentinnen Heilig und Voitl jetzt wieder behaupten, die Frauen müssten auf dem Weg zur Beratungsstelle ‚durch ein Spalier von Anfeindungen und Leuten, die sie massiv belästigen“ gehen, dann entspricht das nicht der Wahrheit“, so Leineweber. „Dass die Stadt gegen dieses für sie niederschmetternde Urteil in Berufung gehen will zeigt, dass sie sich in der Sache völlig verrannt hat.“

"Die Erfolgsaussichten für die Zulassung der Berufung, die zunächst beim VGH in Kassel beantragt werden müsste, schätzt die BFF-BIG-Fraktion aufgrund der Faktenlage und der Klarheit des Frankfurter Urteils insgesamt als gering ein. Sie fordert stattdessen den Magistrat dazu auf, dass vorliegende Urteil zu akzeptieren und den Gebetsmahnwachen zukünftig das ihnen zustehende Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuräumen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.



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