Vorsprung Frankfurt - Stadtrat Josef: Vonovia sollte Mieterhöhungen aussetzen

Stadtrat Josef: Vonovia sollte Mieterhöhungen aussetzen

Politik
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Amtsgericht bestätigt Schutzwirkung der zwischen der Stadt Frankfurt und Vonovia vor einem Jahr getroffenen Vereinbarung für Mieterinnen und Mieter in Frankfurt: Vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Amtsgerichts Frankfurt zu der zwischen der Stadt Frankfurt und der Vonovia getroffenen Vereinbarung fordert Stadtrat und Planungsdezernent Mike Josef: „Bis sichergestellt ist, dass seitens des Wohnungsunternehmens alle Mieter*innen so wie richterlich gefordert informiert sind, sollte das Unternehmen die ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknehmen und keine weiteren Mieterhöhungen verlangen. Es ist nun eindeutig am Unternehmen, seinen eingegangenen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen."

Rolf Janßen, Geschäftsführer des DMB Mieterschutzvereins Frankfurt am Main, sagt: „Mit Urteil vom 30. März 2022 hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, dass das Wohnungsunternehmen Vonovia über die eigene Kappungsgrenze von einem Prozent bei Mieterhöhungsverlangen hätte informieren müssen. Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, das Mieter*innen sich auf die zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Vonovia Immobilien Service GmbH getroffenen Vereinbarung berufen können. Dem DMB Mieterschutzverein liegen eine Vielzahl von Mieterhöhungsverlangen der Vonovia vor. Dass sich die Vonovia bei Mieterhöhungen nicht freiwillig an ihre eigenen Verpflichtungen hält, ist mehr als befremdlich. Wir raten daher allen Mieter*innen der Vonovia, Mieterhöhungen immer überprüfen zu lassen."


Stadtrat Josef sagt: „Das Urteil stärkt Mieter*innen und macht klar, dass ihnen aus der Vereinbarung konkrete Rechte zustehen. Ausdrücklich stellt das Amtsgericht fest, dass die Vereinbarung als Vertrag zu Gunsten Dritter zu werten ist. In der Vereinbarung ist festgehalten, dass in drei Jahren eine Kappungsgrenze von einem Prozent Mieterhöhung pro Jahr für den gesamten Bestand des Wohnungsunternehmens eingehalten werden muss. Es geht und ging also nicht um eine folgenlose Absichtserklärung, sondern durch die Vereinbarung wird jeder einzelne Haushalt der Vonovia besser geschützt. Mir ist es ein Anliegen, dass die Mieter*innen aufgeklärt werden, um ihre Rechte durchzusetzen. Mit der Stabsstelle Mieterschutz haben wir in meinem Dezernat eine Anlaufstelle etabliert, an die sich Mieter*innen wenden können, dazu fordere ich die von Mieterhöhungen betroffenen Mieter*innen der Vonovia ausdrücklich auf!"


Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen, sagt: „Wir sehen uns in unserem rechtlichen Verständnis der Vereinbarung durch das Urteil bestätigt, soweit das Amtsgericht auf den Anspruch der Mietenden verweist, durch die Vonovia die Mietsteigerungen im Stadtgebiet auf prüfbare Weise offengelegt zu erhalten", betont Schönbach. „Ganz generell empfehlen wir Mietenden, Anliegen der Vermietenden – gleich welcher Art – nicht vorschnell zuzustimmen, sondern diese stets zunächst fachkundig prüfen zu lassen – durch die Stabsstelle Mieterschutz oder die Mietrechtliche Beratungsstelle ebenso wie durch Mieter:innenschutzvereine oder Kanzleien."



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