Es wurden sodann frühzeitig starke Polizeikräfte zur Sicherung und Fahndung nach dort entsandt. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurden drei Personen festgenommen. Bei den sich anschließenden Wohnungsdurchsuchungen wurden schließlich mehrere Softairwaffen sichergestellt. Bei der durch die Zeugen gemeldeten, mitgeführten Waffe handelt es sich ebenfalls um eine Softairwaffe.
Für Anwohner bzw. Besucher der Moscheen bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr. Die Ermittlungen im Zusammenhang mit den sichergestellten Softairwaffen dauern an. Schon das Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Festgenommenen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Derzeit wird geprüft, inwieweit den Personen die entstandenen Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden können.