Vorsprung Frankfurt - Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Untersagung bestimmter antisemitischer Parolen

Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Untersagung bestimmter antisemitischer Parolen

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Für Samstag, 2. Dezember, wurde in der Frankfurter Innenstadt eine Kundgebung mit dem Motto „Frieden in Nahost“ bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Um strafbare Äußerungen während der Versammlung erst gar nicht möglich zu machen, hatte das Ordnungsamt eine sogenannte Beschränkungsverfügung erlassen, in der israelfeindliche und antisemitische Äußerungen mit Blick auf den Nahost-Konflikt untersagt wurden.

Hiergegen stellte die Anmelderin einen Antrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt mit dem Ziel, diese Aussagen zuzulassen, da die Auflagen nach ihrer Auffassung nicht verhältnismäßig seien. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab den Antrag vollumfänglich statt, so dass die Aussagen „Israel Kindermörder“, „Juden Kindermörder“, „Israel bringt Kinder um“ und „from the river to the sea“ für die Versammlung zugelassen waren.

Hiergegen legte die Stadt Frankfurt am Main sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichthof (VGH) in Kassel ein, um zu verhindern, dass derartige Parolen, die das Existenzrecht Israels leugnen und die Gruppe der Juden als Kindermörder bezeichnen, während der Versammlung skandiert werden. Die Stadt argumentierte, dass die oben genannten Aussagen unterschiedliche Normen des Strafgesetzbuchs (StGB) verletzen. Die Äußerung „from the river to the sea“ sei aufgrund des Verbots der Hamas und Samidoun als Kennzeichen der beiden verbotenen Organisationen ebenfalls verboten. Die öffentliche Sicherheit sei daher bei Äußern dieses Slogans verletzt. Da diese Parole bisher auf allen pro-palästinensischen Versammlungen der jüngeren Vergangenheit seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel gerufen und gezeigt wurde, sei entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch für die Versammlung der Anmelderin damit zu rechnen.

Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde der Stadt statt. Er stellte in aller Deutlichkeit klar, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt zu Unrecht angenommen hatte, die behördliche Auflage, zur Vernichtung Israels aufzurufen, zu untersagen, sei rechtswidrig. Das Verwenden dieser Parole auf einer Versammlung sei nicht vom Schutzbereich der Versammlungsfreiheit umfasst. Zudem hatte die Stadt Frankfurt die erforderliche unmittelbare Gefahrenlage hinreichend dargelegt. Gerichtsbekannt sei außerdem, dass derzeit aufgrund der israelischen Reaktion auf die Terrorangriffe der Hamas in Frankfurt, aber auch im ganzen Bundesgebiet, eine Vielzahl von propalästinensischen Demonstrationen stattfinden, bei denen es oftmals zu strafbaren antisemitischen Äußerungen gekommen ist. Die Stadt Frankfurt ging daher zu Recht davon aus, dass vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage von einer Demonstration unter dem Motto „Frieden in Nahost“ ein israelkritischer Teilnehmerkreis angezogen wird, der in der unmittelbaren Vergangenheit Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit gezeigt hat. Der Verwaltungsgerichtshof bewertete zudem die Parole „from the river to the sea“ als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auch das Verbot der Aussage „Juden Kindermörder“ wurde vom VGH bestätigt, da diese Aussage den Tatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130 StGB) erfüllt. „Ich bin froh, dass der VGH von vornherein verhindert hat, dass auf Frankfurter Straßen derart unerträgliche Parolen skandiert werden können und die Rechtsauffassung der Stadt überwiegend bestätigt hat“, sagt Sicherheitsdezernentin Annette Rinn.



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