Lebensmittelkontrollen im Stadtgebiet

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 Melonen erfreuen sich speziell in den Sommermonaten als erfrischender Snack großer Beliebtheit. Im Rahmen einer kleinen Schwerpunktkontrolle zur Lagerung angeschnittener Wassermelonen wurde die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes am Donnerstag, 20. August, fündig. Kontrolliert wurden zwei Einzelhändler im Gallus. Darüber hinaus fanden Lebensmittelkontrollen in einem Supermarkt in der Nordweststadt, in zwei gastronomischen Betrieben und einem Lebensmittelmarkt in Heddernheim und einem Restaurant in Bornheim statt.

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In den Lebensmittelmärkten im Gallus wurde eine unzureichende Lagerung geschnittener Wassermelonen festgestellt. Ohne jegliche Kühlung und teils im Freien wurden die Früchte den Kunden angeboten. Zudem waren die Arbeitsbereiche zum Zerteilen der Melonen in beiden Fällen verschmutzt. Geschnittene Melonen sind mikrobiologisch anfällig und können zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen wie einer Salmonelleninfektion führen, wenn sie nicht ausreichend kühl gelagert werden. Leitlinien für die Einführung eines Eigenkontrollsystems im Lebensmitteleinzelhandel empfehlen Lebensmittelhändlern, geschnittenes Obst und Gemüse bei maximal sieben Grad zu lagern. Die beiden Lebensmittelunternehmer im Gallus wurden aufgefordert, geschnittene Wassermelonen ab sofort nur noch ausreichend gekühlt anzubieten. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Die allgemeinen Lebensmittelkontrollen in Heddernheim verliefen ähnlich negativ. In einer Pizzeria wurden insgesamt 69 Mängel festgestellt. Von fehlender Grundhygiene über schlechte Warenpflege bis hin zu baulichen Mängeln in den Zubereitungsräumen des Restaurants wurde dort fast die gesamte Bandbreite des Verstoßspektrums im Lebensmittelrecht abgedeckt. Auch hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein weiteres Lebensmittelgeschäft in Heddernheim wurde wegen starker hygienischer Mängel geschlossen. Auch in Bornheim musste ein Restaurant wegen Hygienemängeln und starkem Schädlingsbefall geschlossen werden. Die Kontrollen eines Supermarktes in der Nordweststadt und eines alteingesessenen Restaurants in Heddernheim verliefen beanstandungsfrei.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres führte die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes 2541 lebensmittelrechtliche Kontrollen durch. In 69 Fällen mussten Betriebe wegen Hygienemängeln und/oder Schädlingsbefall geschlossen werden. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 ist dies ein Anstieg von 21 Prozent (2019: 57 Betriebe), was umso erstaunlicher ist, da bespielweise Gastronomiebetriebe während des Corona-Lockdowns geschlossen bleiben mussten. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2020 Buß- und Verwarnungsgelder in einer Gesamthöhe von über 130.000 Euro verhängt.

Ordnungsamtsleiterin Karin Müller sagt dazu: „Die Chance, während des Corona-Lockdowns die eigene Betriebshygiene zu verbessern, haben offensichtlich einige Lebensmittelunternehmer nicht genutzt. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Hier werden wir mit weiteren Kontrollen gegensteuern. Speziell in Bezug auf leicht verderbliche Ware ist bei hohen Außentemperaturen ein wachsames Auge geboten. Verbraucher sollten sich beim Kauf vergewissern, dass speziell geschnittenes Obst, roher Fisch und rohes Fleisch gekühlt gelagert werden, um lebensmittelbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Verstöße in Lebensmittelbetrieben können gerne über die Hotline der Veterinärbehörde 069/212-47099 gemeldet werden. Wir gehen diesen Hinweisen umgehend nach.“



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