Es stellte sich heraus, dass in dem betreffenden Backofen tatsächlich eine Verpuffung stattgefunden hatte. Dabei war eine Person verletzt und Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft gezogen worden. Die durch die Verpuffung in Brand geratenen Gegenstände wurden mit Wasser aus einem Kleinlöschgerät abgelöscht, die verletzte Person wurde an das Rettungsdienstpersonal übergeben. Die Notfallmitarbeiter des Gasversorgungsunternehmens sperrten die Gaszufuhr ab und forderten die betroffenen Bewohner auf den Backofen von einer Fachfirma überprüfen zu lassen.

Bei der sicherheitshalber durchgeführten Überprüfung der Gaszuleitung war eine Undichtigkeit mit Gasaustritt entdeckt worden. Die Bewohner wurden darüber aufgeklärt den Ofen nicht mehr zu benutzen.



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