In Absprache mit der Staatsanwaltschaft München I, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte, entschieden sich die Fahnder für die Festnahme des polnischen Staatsangehörigen bei der Paketzustellung. Der Plan des Beschuldigten - sich sein Paket aus Polen einfach an die deutsche Adresse eines Bekannten zu schicken - misslang damit. Die Zollfahnder beobachteten den 31-Jährigen und nahmen ihn vor Ort in Heppenheim fest. Bei den sichergestellten Substanzen handelt es sich hauptsächlich um sogenannte anabol-androgene Steroide, die unter anderem in der Bodybuilder-Szene zum verstärkten Muskelaufbau angewendet werden.
Die Wirkstoffmenge der Aufputschmittel entspricht dem 1.125 fachen Wert der festgelegten nicht geringen Menge und stellt somit kein Kavaliersdelikt dar. Der Festgenommene muss sich nun wegen des Verdachts des Handeltreibens sowie wegen des Besitzes und Verbringens von Dopingmitteln in nicht geringer Menge vor Gericht verantworten.
"Der Einsatz von Aufputschmitteln zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport stellt nicht nur ein Vergehen gemäß dem Anti-Doping-Gesetz dar. Vielmehr geht der Konsum dieser oftmals illegal hergestellten Substanzen beim Menschen nicht selten mit unvorhersehbaren und zum Teil irreversiblen gesundheitlichen Risiken einher. Der Gebrauch sollte daher keineswegs unterschätzt werden", so eine Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt.
Foto: Symbolbild Dopingmittel. Foto: ZFA Frankfurt/M.