Vorsprung Frankfurt - Ordnungsamt verbietet israelkritische Nakba-Demonstration

Ordnungsamt verbietet israelkritische Nakba-Demonstration

Blaulicht
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Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat am Freitag, 14. Mai, eine für Samstag, 15. Mai, angemeldete israelkritische Versammlung verboten. Dies wurde der Anmelderin der Versammlung in einem am selben Tag stattgefundenen Kooperationsgespräch mitgeteilt. Eine entsprechende Verbotsverfügung wurde ihr zugestellt.

Angemeldet ist eine stationäre Kundgebung mit dem Titel „73 Jahre Nakba – Die fortdauernde Vertreibung in Palästina“. Zwischen 15.30 und 20 Uhr wollen hierzu nach Anmelderangaben 40 bis 60 Menschen an der Hauptwache demonstrieren.

Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Versammlungsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder gar verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Veranstaltung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die angemeldete Nakba-Demonstration derart belastende Umstände vor, die ein komplettes Verbot der Versammlung rechtfertigen.

Unter Berücksichtigung der Situation im Nahen Osten und den bereits stattgefundenen Kundgebungen zu diesem Thema in Deutschland nimmt das Ordnungsamt eine Gefährdung des öffentlichen Friedens und der Sicherheit in Frankfurt am Main an. Es liegen erkennbare Umstände vor, wonach die öffentliche Sicherheit durch Straftaten der Versammlungsteilnehmenden gegen das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit anderer Versammlungsteilnehmender, unbeteiligter Dritter oder eingesetzter Polizeikräfte ohne das verfügte Verbot konkret gefährdet ist, wie bereits stattgefundene Versammlungen im bundesdeutschen Raum in diesem Kontext zeigen. Auch ist nicht auszuschließen, dass diese Versammlung Ausgangspunkt antisemitischer Äußerungen, Drohungen und Handlungen sein könnte, da zwischenzeitlich von deutlich mehr als den angemeldeten 40 bis 60 Personen ausgegangen werden muss. Vor diesem Hintergrund ist eine Versammlung wie die angemeldete und den damit verbundenen gruppendynamischen Effekten zu diesem emotional aufgeladenen Thema angesichts der bestehenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen sowie potenzieller antisemitischer Hetze nicht hinnehmbar. Mildere Mittel, diese Versammlung mittels Auflagenverfügung stattfinden zu lassen, sieht die Versammlungsbehörde nicht. Ein Verbot der Versammlung ist gerechtfertigt und unumgänglich.

Sicherheitsdezernent Markus Frank zeigt sich entschlossen: „Antisemitismus sowie der Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Israel haben in Frankfurt am Main keinen Platz. Wir haben die hässlichen israelfeindlichen Bilder aus anderen Städten in unserem Land gesehen. So etwas darf es in Frankfurt nicht geben. Wir sind stolz auf unsere plurale Stadtgesellschaft und halten die Meinungsfreiheit für ein außerordentlich hohes Gut. Die freie Meinung darf jedoch niemals dazu herhalten, menschenverachtend gegen andere vorzugehen und zu Mord und Totschlag aufzurufen. Da die Gefahr besteht, dass auch im Rahmen der nun angemeldeten Demonstration in Frankfurt am Main ähnliches propagiert wird und zum Schutze aller, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Frankfurter Innenstadt aufhalten, bin ich sehr froh, dass wir diese Haltung mit dem nun verhängten Versammlungsverbot unterstreichen.“



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