Vorsprung Frankfurt - Ab 9. November gilt der neue Bußgeldkatalog

Ab 9. November gilt der neue Bußgeldkatalog

Blaulicht
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Zum Dienstag, 9. November, tritt die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft, mit der die Sanktionierung von Verkehrsverstößen teils merklich angehoben wird. So kostet das verbotswidrige Parken auf Gehwegen künftig 55 Euro statt 20 Euro, entsteht hierdurch eine Behinderung oder steht das Fahrzeug länger als eine Stunde werden sogar 70 Euro fällig – und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Mobilitätsdezernent Stefan Majer begrüßt die neuen Regelungen: „Das Sanktionsniveau in Deutschland ist seit Jahrzehnten viel zu niedrig, auch dadurch hat die Regelbefolgung merklich gelitten. Die Folgen spüren insbesondere zu Fuß Gehende und Radfahrende täglich: Vermeintliche ‚Kavaliersdelikte‘ machen viel zu oft sichere Wege dicht und sorgen für gefährliche Situationen im Alltag.“

Auch Posen und Rasen wird spürbar härter geahndet: Wer mit seinem Auto unnötigen Lärm verursacht, wird zukünftig mit 80 Euro statt mit 10 Euro zur Kasse gebeten. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bis 20 Stundenkilometer haben sich die Bußgelder verdoppelt. Wer mehr als 21 Stundenkilometer zu schnell fährt, dem drohen 115 Euro statt 80 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

„Die neue Verordnung ist ein lange überfälliger Schritt für mehr Verkehrssicherheit“, sagt Majer: „Gerade bei Rasern bleibt die Bundespolitik aber gefährlich nachsichtig, wie die langwierige Debatte nach dem angeblichen ‚Zitierfehler‘ bei der ersten Fassung der Verordnung gezeigt hat. Ich hätte mir gewünscht, dass Fahrverbote frühzeitiger greifen, wie es der Bundesrat ursprünglich beschlossen hatte. Ob jemand mit 50 Stundenkilometern oder mehr durch eine Tempo-30-Zone fährt, kann bei einem Unfall über Leben und Tod entscheiden. Die neue Bundesregierung sollte mutig weitere Schritte für mehr Verkehrssicherheit gehen, gerade bei gemeingefährlicher Raserei weisen Länder wie die Schweiz mit ihrer ‚Via Sicura‘-Initiative den Weg. Wer dort rast, dem droht Gefängnis.“



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