Vorsprung Frankfurt - Waffenverbot in Frankfurter Bahnhöfen

Waffenverbot in Frankfurter Bahnhöfen

Blaulicht
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Für den Zeitraum vom 03.12. bis 05.12.2021 hat die Bundespolizeidirektion Koblenz eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in bestimmten Bahnhöfen und Streckenabschnitten im Stadtgebiet Frankfurt am Main verbietet. Das Mitführverbot gilt damit für den kommenden Freitag und Samstag, jeweils in der Zeit von 19:00 bis 03:00 Uhr des Folgetages.

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Konkret von der Verfügung betroffen ist der Hauptbahnhof Frankfurt am Main mit allen Ebenen (davon ausgenommen ist lediglich der U-Bahnbereich).

Das Mitführverbot gilt ferner im Bereich der S-Bahnsteige der Stadtbahnhöfe Konstablerwache und Hauptwache sowie die, zwischen diesen Haltepunkten liegenden Bahnstrecken und den darauf verkehrenden S-Bahn-Zügen der Linien 1 bis 6 sowie 8 und 9. Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei, die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen durchführen.

Ausgenommen von diesem Verbot sind u.a. Polizeikräfte, der Zoll, die Bundeswehr, der bezirkliche Ordnungsdienst, die Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste sowie Mitarbeitende von Gastronomiebetrieben und Handwerker. Grund für den Erlass der Allgemeinverfügung ist die erhöhte Anzahl von festgestellten Gewaltdelikten auf Bahnanlagen, bei denen Waffen, insbesondere Messer, zum Einsatz kamen oder mitgeführt wurden.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei finden Sie im Internet unter nachfolgendem Link: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/211126_allgemeinverfuegung_bpod-ko.html



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