Der Mann lief scheinbar ziellos durch die Abflughalle und reagierte beim Anblick der Streife sichtlich nervös. Zur Identitätsfeststellung konnte er den Bundespolizisten lediglich einen Impfpass vorlegen. Da eine Überprüfung mit den darin angegebenen Personalien ergebnislos verlief, nahmen die Beamten ihn zur erkennungsdienstlichen Behandlung mit auf die Wache. Die Auswertung seiner Fingerabdrücke offenbarte zwei offene Haftbefehle: im August 2021 war der Mann wegen Nötigung zu 55 Tagen, im November 2019 wegen Bedrohung zu 45 Tagen Haft verurteilt worden. Da er anschließend untertauchte, ließ die Justiz seit Dezember 2021 mit entsprechenden Haftbefehlen nach ihm suchen.
Die Bundespolizei lieferte den Mann, der in der Vergangenheit bereits mit Sexualdelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.