Ein 18-Jähriger griff am 14. März Bundespolizisten an und beleidigte diese, als er auf die bestehende Trageverpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes hingewiesen und kontrolliert werden sollte. Er muss sich nun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten.
18-jähriger Maskenverweigerer greift Bundespolizisten an
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