Vorsprung Frankfurt - Verurteilter Betrüger kann offene Geldstrafe nicht zahlen - Rückkehr aus Paris endet hinter Gittern

Verurteilter Betrüger kann offene Geldstrafe nicht zahlen - Rückkehr aus Paris endet hinter Gittern

Blaulicht
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Ein 37-jähriger Deutscher sitzt seit dem 26. April für zwei Wochen hinter Gittern. Die Bundespolizei verhaftete den Mann am späten Abend des 25. April bei seiner Ankunft aus Paris. Ein Gericht in Nürnberg hatte den Mann im Juli 2016 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 60 Tagen á 30 Euro verurteilt. Aus dieser Geldstrafe waren einschließlich der angefallenen Verfahrenskosten insgesamt noch 523,32 Euro offen, sodass die zuständige Staatsanwaltschaft bereits seit August 2018 mit Haftbefehl nach dem Verurteilten suchen ließ.

Da der Mann bei seiner Verhaftung über keinerlei Barmittel verfügte und den geforderten Betrag nicht begleichen konnte, muss er nun eine 14-tägige Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Bundespolizisten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.

 



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