Vorsprung Frankfurt - Vereinbarte Ratenzahlung für Geldstrafe nicht eingehalten - Gefängnisstrafe

Vereinbarte Ratenzahlung für Geldstrafe nicht eingehalten - Gefängnisstrafe

Blaulicht
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Weil er die mit der zuständigen Staatsanwaltschaft vereinbarte Ratenzahlung zur Tilgung einer Geldstrafe nicht eingehalten hat, muss ein 40-jähriger Türke nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 370 Tagen verbüßen. Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt verhafteten den Mann am 29. April bei der versuchten Ausreise nach Ankara / Türkei.

Ein Gericht hatte den in Deutschland lebenden Mann im Januar 2020 wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 380 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Eine vereinbarte Ratenzahlung hatte der Mann nicht eingehalten, weshalb die Staatsanwaltschaft seit September 2020 mit Haftbefehl nach ihm suchen ließ.

Die noch ausstehenden 7.400 Euro konnte der 40-Jährige bei seiner Verhaftung nicht aufbringen. Bundespolizisten lieferten ihn zur Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Preungesheim ein.



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