Die Gewinnerschulen des Frankfurter Schulpreises stehen fest: 1. Pestalozzischule (erhält 6000 Euro Preisgeld), 2. Stauffenbergschule (erhält 4000 Euro Preisgeld), 3. Henri-Dunant-Schule (erhält 3500 Euro Preisgeld). Die Albert-Schweitzer-Schule, die Ernst-Reuter-Schule II und das Gymnasium Römerhof erhalten jeweils 500 Euro und lobende Erwähnungen.
Bürgeramt erweitert digitales Angebot
Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen erweitert sein Online-Angebot: Ab Montag, 8. Februar, können einfache und erweiterte Meldebescheinigungen online beantragt werden.
Kostenlose Online-Fitness-Kurse der Frankfurter Bäder
Seit Dienstag, 2. Februar, sind die Online-Fitnesskurse der Frankfurter Bäder auf YouTube erfolgreich gestartet und alle Erwartungen wurden übertroffen. Wer sich in den kommenden Wochen abends und am Wochenende mit Kurstrainings von motivierenden Profis für Körper und Geist fit halten möchte, sollte jetzt unbedingt aufpassen.
VGF begrünt Haltestelle und digitalisiert die Fahrgast-Information
Im Rahmen eines Pilotprojekts hat die VGF die beiden Wartehallen der Straßenbahn-Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße begrünt und mit Echtzeit-Bildschirmen ausgestattet. Die Dächer der beiden Wartehäuschen sind mit sogenannten extensiven Sedumpflanzen bepflanzt.
Anzeigepflicht bei religiösen Zusammenkünften
Seit Samstag, 23. Januar, müssen in Hessen religiöse Zusammenkünfte mit erhöhten Teilnehmerzahlen (mehr als zehn Personen) vorher den zuständigen Ordnungsbehörden angezeigt werden.
Fälle von Corona-Mutation in Frankfurter Kita unter Kontrolle
Die Infektionszahlen in Frankfurt sind weiter leicht rückläufig, die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Donnerstag, 4. Februar, bei 71,5. „Die große Mehrheit der Bevölkerung hält sich an die Maßnahmen, vermeidet Kontakte, trägt Maske, arbeitet, wann immer möglich, im Home-Office und ist wachsam“, erklärt Gesundheitsdezernent Stefan Majer.
Gericht: Berichte über Mitglied der „Pick-Up-Artist-Szene“ zulässig
Die Öffentlichkeit hat ein hohes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen der „Pick-Up-Artist-Szene“. Persönlichkeitsrechte des Klägers, der durch einen Video-Clip und Coaching-Tätigkeit selbst als Mitglied dieser Szene an die Öffentlichkeit getreten ist, treten bei Abwägung aller betroffenen Interessen hinter die Meinungsfreiheit der Verfasser der zwei angegriffenen Berichte zurück.