Die Regelung gilt von Sonntag, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 3 Uhr. In dieser Zeit ist das Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher – unter anderem Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien – sowie pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T1 und T2 – unter anderem bengalische Fackeln und Lichter, Feuerfontänen sowie Raketentreibsätze – untersagt. Auch dürfen Taschen, Tüten und sonstige Tragebehältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern in dieser Zeit nicht auf den Eisernen Steg und dessen Brückenköpfe mitgenommen werden.
Der Eiserne Steg wird in der Silvesternacht von beiden Seiten zur Durchsetzung des Feuerwerksverbots kontrolliert. Im Falle einer Überlastung der Brücke mit zu vielen Menschen sind kurzfristige Brückenschließungen möglich.
Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerk auch in anderen Teilen des Stadtgebiets wegen erhöhter Brandgefahr grundsätzlich durch die bundesweit geltende Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Dazu zählen Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Selbiges gilt für besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen wie Fachwerkhäuser oder den Frankfurter Zoo sowie generell im Stadtwald. Innerhalb eines Abstands von mindestens 200 Metern um diese Bereiche herum ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verboten.
Die Landes- und Stadtpolizei werden die geltenden Regeln verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße verhältnismäßig und konsequent ahnden. Wegen umfangreicher Verkehrssperrungen nördlich und südlich des Mains ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dieser Bereich sollte weiträumig umfahren werden.