Vorsprung Frankfurt - Die Mietrechtliche Beratung wird 50

Die Mietrechtliche Beratung wird 50

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Wer Fragen zu allen Themen rund um Mietrecht hat, ist bei der Mietrechtlichen Beratung im Frankfurter Amt für Wohnungswesen an der richtigen Stelle. Jetzt feiert das Team das 50-jährige Jubiläum.

Im Oktober 1970 wurde die „Beratungsstelle für miet- und wohnungsrechtliche Angelegenheiten“ als Vorläufer der heutigen Mietrechtlichen Beratung im Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main eingerichtet und mit zwei Mitarbeitern besetzt. Erklärtes Ziel war und ist es bis heute, den in dieser Stadt Lebenden eine unbürokratische Hilfe bei allen Rechtsfragen zum Thema Wohnen zukommen zu lassen und so den Rechtsfrieden zwischen den Mietvertragsparteien zu wahren beziehungsweise wiederherzustellen. Heute besteht das Team aus fünf Beraterinnen und Beratern sowie einer neuen Kollegin, die seit Sommer die Aufgaben der Geschäftsstelle wahrnimmt. Das 50-jährige Jubiläum fällt nun in bewegte Zeiten.

„Ich halte es für sehr wichtig, dass wir mit der Mietrechtlichen Beratung unseren Bürgerinnen und Bürgern einen wertvollen und kostenfreien Beratungsservice für einen der bedeutendsten Lebensbereiche anbieten und ihnen so einige Sorgen nehmen können“, sagt Mike Josef, Frankfurts Dezernent für Planen und Wohnen. Und die Ratsuchenden sind sehr zufrieden mit diesem Service. „Wir erleben, dass unsere fachkundige und dennoch bürgernahe Beratung sehr geschätzt wird. Das freut uns natürlich“, sagt Anja Sikora-Spiegel. Sie hat die Teamleitung vor sechs Jahren von dem langjährigen Leiter Heinz Woitok übernommen, der damals unerwartet im Dienst verstarb. Sie verspricht: „Das positive Feedback ist Ansporn, unsere Dienstleistung entlang des Kundenbedarfs stets weiter zu entwickeln und zu optimieren.“

Und es war dieser Kundenbedarf, der das Team in der Corona-Pandemie vor ungeahnte Herausforderungen stellte. Zum einen wurde auch das Amt für Wohnungswesen von heute auf morgen für den Publikumsverkehr geschlossen. Um dennoch – oder erst recht – für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein, mussten die Experten flexibel agieren: Telefonische Beratung wurde ab sofort täglich angeboten und der Beratungsservice im Übrigen auf E-Mail-Kontakt umgestellt. Zum anderen standen Fragen nach der Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen oder Betriebskostenabrechnungen plötzlich nicht mehr im Fokus.

Das Team sah sich mit Fragen, aber auch Ängsten der Menschen konfrontiert, die es in der Form noch nie gab. Zudem war die Rechtslage zumindest in der ersten Zeit noch weitgehend unklar. So gab es Mieter, die wissen wollten, ob sie Wohnungsbesichtigungen durch ihren Vermieter, Miet- oder Kaufinteressenten zulassen, Handwerker oder Ablesedienste einlassen müssen. Nicht wenige waren verzweifelt, weil sie die Miete aufgrund Corona-bedingter Kurzarbeit oder gar Arbeitsverlust nicht mehr zahlen konnten. Es gab Mieter, die um ihre Gesundheit und psychische Verfassung besorgt waren, weil trotz des „Wir-bleiben-zu-Hause-Gebots“ lärmintensive Modernisierungen am Haus fortgeführt wurden. „Hier war mitunter oft Einfühlungsvermögen und gesunder Menschenverstand gefragt“, denkt die Teamleiterin an die schwierige Zeit zurück. „Die Menschen waren manchmal einfach nur dankbar, mit jemandem sprechen zu können, der sich Zeit für sie und ihr Anliegen ernst nimmt.“

Inzwischen ist das Amt – wenn auch nur eingeschränkt für dringende Anliegen und unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen – wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Und ganz langsam kehrt Normalität zurück, vielleicht auch eine neue. Das wünscht sich auch Stadtrat Josef und konstatiert: „Unsere Stadt ist attraktiv, das Bevölkerungswachstum ungebrochen. Ich bin sicher, dass der Service der Mietrechtlichen Beratung auf einem angespannten Wohnungsmarkt wie in Frankfurt am Main sicher auch in den nächsten Jahren stark nachgefragt sein wird.“

Die Mietrechtliche Beratung im Amt für Wohnungswesen berät kostenfrei Frankfurter Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen zurzeit 2150 Euro netto monatlich zuzüglich 650 Euro für jeden weiteren Haushaltsangehörigen nicht übersteigt und soweit sie nicht anderweitig mietrechtlich beraten oder vertreten werden. Informationen über Handhabung, Auslegung und die Berechnung der ortsüblichen Miete gemäß Mietspiegel, einschließlich der Lagebewertung nach Bodenrichtwertkarte ist nicht an die Einhaltung der genannten Einkommensgrenzen geknüpft.



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