Nach Rücksprache mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen weist die VGF ihre Fahrgäste darauf hin, dass Kinnvisiere keine Gesichtsvisiere sind, obwohl sie beispielsweise bei Amazon unter der irreführenden Bezeichnung „Gesichtsvisiere / Gesichtsschutz“ angeboten werden. Da diese Kinnvisiere somit nicht Gesichtsvisieren gemäß der hessischen Corona-Verordnung entsprechen, gelten sie in Bahnen und Bussen nicht als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
Maskenpflicht im ÖPNV: Kinnvisiere reichen nicht aus
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