Mund-Nasen-Bedeckungen an allen ober- und unterirdischen Stationen und Haltestellen vorgeschrieben

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Die hessische Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut verschärft.

Mit Blick auf die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, heißt es: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zukünftig auch (…) während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen vorgeschrieben.“

Für Fahrgäste in Frankfurt bedeutet das: die Pflicht besteht von Montag, 19. Oktober 2020, an in allen U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen, in allen unter- und oberirdischen U-Bahnstationen sowie an allen Straßenbahn- und an allen Bus-Haltestellen. Also flächendeckend auch oberirdisch. Verstöße gegen die Pflicht werden weiterhin von den Polizeibehörden mit einem Bußgeld bestraft. Die VGF hat gemeinsam mit der Polizei auch in dieser Woche die Tragepflicht kontrolliert; diese Kontrollen werden fortgesetzt.



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