Palmengarten und Botanischer Garten: Pflicht, Mund-Nase-Schutz zu tragen

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Gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main gilt ab sofort auch im gesamtem Palmengarten und im Botanischen Garten die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Dies betrifft das Freiland sowie die Schauhäuser, die weiterhin montags bis freitags von 12 bis 17 Uhr und an den Wochenenden von 10 bis 17 Uhr geöffnet sind.



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