Vorsprung Frankfurt - Anzeigepflicht bei religiösen Zusammenkünften

Anzeigepflicht bei religiösen Zusammenkünften

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Seit Samstag, 23. Januar, müssen in Hessen religiöse Zusammenkünfte mit erhöhten Teilnehmerzahlen (mehr als zehn Personen) vorher den zuständigen Ordnungsbehörden angezeigt werden.

Das Ordnungsamt der Stadt hat hierzu alle Veranstalter, die solche Zusammenkünfte in Frankfurt planen, aufgerufen, spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft ihrer Anzeigepflicht per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! nachzukommen. Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn zwischen dem Veranstalter der religiösen Zusammenkunft und den zuständigen Behörden bereits generelle Absprachen getroffen wurden.

Derartige Absprachen bestehen auf Bundes- und Landesebene in Gestalt von Selbstverpflichtungen und Hygieneplänen mit verschiedenen Religionsgemeinschaften. Im Einzelnen bestehen Absprachen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutschen Bischofskonferenz, der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland, dem Zentralrat der Juden in Deutschland sowie dem Koordinationsrat der Muslime.

Alle diesen Religionsgemeinschaften oder Dachverbänden unterstehenden Veranstalter von religiösen Zusammenkünften sind von der Anzeigepflicht befreit, sodass deren Gottesdienste keiner individuellen Anzeige mehr bedürfen.

Das Ordnungsamt bittet daher alle jene, die religiöse Zusammenkünften in Frankfurt planen, selbst zu prüfen, ob sie aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der angesprochenen Dachverbände von einer generellen Absprache abgedeckt sind und auf Einzelanzeigen verzichtet werden kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, muss die formlose Einzelanzeige gegenüber dem Ordnungsamt folgende Informationen beinhalten:

- Grund der Zusammenkunft?
- Wer ist der Veranstalter der Zusammenkunft?
- Wo findet die Zusammenkunft statt?
- Wann findet die Zusammenkunft statt (Datum/Uhrzeit)?
- Wie viele Teilnehmer werden erwartet?



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